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Sind private Elektrogeräte am Arbeitsplatz erlaubt?
Gesundheitsschutz

Sind private Elektrogeräte am Arbeitsplatz erlaubt?

Die meisten Unternehmen verfügen heutzutage über eine Teeküche oder zumindest eine Kaffeemaschine. Aber wenn das geliebte Heißgetränk im Büro einfach nicht schmeckt, überlegen sich manche Arbeitnehmende Alternativen. Viele Beschäftigte entscheiden sich schnell einmal dazu, private Elektrogeräte wie die eigene Kaffeemaschine kurzerhand mit zur Arbeit zu bringen.

Genauso mag ein anderer sein Radio mitnehmen, weil ihm der Sender des Kollegen nicht gefällt. Den Handyakku laden die meisten Menschen sowieso am betriebseigenen Schreibtisch. Aber ist das eigentlich erlaubt? Oder stellen diese Geräte eine Gefährdung am Arbeitsplatz dar? Was bei der Nutzung privater Elektrogeräte am Arbeitsplatz zu beachten ist und wie Sie Ihren Arbeitnehmern eine angenehme Arbeitsumgebung schaffen können, haben wir für Sie zusammengetragen.

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Kein generelles Verbot für private Elektrogeräte

Grundsätzlich darf der Arbeitgeber darüber entscheiden, was in sein Büro kommt und was nicht. Entsprechend kann er die Nutzung privater Elektrogeräte einschränken oder sogar ganz verbieten. Einen Rechtsanspruch darauf, Kaffeeautomat, Wasserkocher und Co. zur Arbeit mitbringen zu dürfen, haben Angestellte nicht.

Allerdings darf der Chef aus arbeitsrechtlicher Sicht auch nicht von vornherein ein striktes Verbot aussprechen. In jedem Fall sollte man sich zuvor eine ausdrückliche Nutzungsgenehmigung einholen. Schließlich zählen private Elektrogeräte zu den größten Brandgefahren, was immer mit einem gewissen Sicherheitsrisiko einhergeht. Ein Verbot kann somit durchaus sinnvoll sein, beispielsweise wenn im jeweiligen Unternehmen explosionsgefährdete Bereiche vorliegen.

Sind private Elektrogeräte am Arbeitsplatz erlaubt?

Private Elektrogeräte am Arbeitsplatz sind oftmals eine unterschätzte Gefahr für Arbeitgeber.

Betriebssicher durch regelmäßige Kontrollen

Es ist die Pflicht des Arbeitgebers, für seine Angestellten für optimalen Arbeitsschutz im Betrieb zu sorgen. Um dies zu gewährleisten, müssen Betriebe in regelmäßigen Abständen einer sicherheitstechnischen Betreuung unterzogen werden. Im Rahmen dieser werden auch Elektrogeräte einer Prüfung unterzogen. Erlaubt der Chef also die Nutzung eines privaten Geräts, muss auch dieses etwa alle sechs Monate geprüft werden.

Auch vor der ersten Inbetriebnahme ist das Durchchecken von einer Fachperson unerlässlich. Wobei die Wahl eines sicheren Standortes dabei berücksichtigt werden sollte. Der Arbeitgeber ist zwar für die regelmäßige Kontrolle der Geräte verantwortlich, allerdings kann er vom Eigentümer verlangen, dass dieser selbst für dabei entstandene Kosten aufkommt.

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Kündigung bei Stromdiebstahl durch private Elektrogeräte am Arbeitsplatz?

Auch wenn es kleinlich klingen mag: Wer den eigenen Wasserkocher, Kaffeeautomaten oder Kühlschrank in der Firma nutzt, tut dies immer auch auf Kosten seiner oder ihrer Vorgesetzten. Denn schließlich ist es deren Strom, den man verbraucht. Bereits mehrfach landeten Fälle, in denen Mitarbeitern wegen Stromdiebstahls gekündigt wurde, vor Gericht.

Zwar hatten die Kündigungen meist keinen Bestand, da der für den Arbeitgeber entstandene Schaden zu gering war, dennoch sind Unternehmen dazu berechtigt, eine monatliche Strompauschale vom Arbeitsentgelt abzuziehen. Schließlich ist niemand dazu gezwungen, private Geräte in der Firma zu nutzen. Und das gilt auch schon für das Aufladen des Akkus.

Personalmanagement mithilfe von RISK-Project

Untersagt der Chef das Mitbringen von eigenen Stromgeräten, beziehungsweise das Anzapfen des Stroms im Büro, so ist das bei Verstoß kein Kündigungsgrund. Allerdings kann eine Abmahnung ausgesprochen werden, die im Wiederholungsfall zur Kündigung führt. Auch hilfreich zu wissen: Wenn sich ein Mitarbeiter an einer eigens mitgebrachten Kaffeemaschine verbrüht, liegt KEIN Arbeitsunfall vor. Denn die Einnahme von Getränken oder Mahlzeiten gehört ohnehin zum Privatvergnügen.

Die Arbeitsschutz-Software RISK-Project hilft Ihnen dabei, eine sichere und gesundheitsfördernde Arbeitsumgebung zu schaffen, in dem Ihre Mitarbeiter mit Motivation und viel Freude tätig werden. Bei weiteren Fragen rund ums Thema Arbeits- und Gesundheitsschutz stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns noch heute!

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