Sicherheit auf Treppen im Betrieb
In großen wie auch kleinen Unternehmensgebäuden können auf Treppen verheerende Unfälle passieren. Aufgrund dessen sollte es Arbeitgebern am Herzen liegen, den Arbeitsplatz so sicher und komfortabel wie möglich zu gestalten – das gilt auch für Treppenhäuser. Allerdings wird bei Unglücken auf Treppen oft geschlussfolgert, dass „menschliches Versagen“ den Unfall verursacht habe. Unachtsamkeit, Ungeschickt oder Unkonzentriertheit sind hier oft die ersten Vermutungen.
Tatsächlich sollte aber auch die Sicherheit auf Treppen in der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigt werden. Was Arbeitgeber dabei beachten sollten, erfahren Sie hier.
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RISK-Project kostenlos testenDiese Faktoren gilt es bei der Gefährdungsbeurteilung für Treppen zu beachten
Das Risiko, auf einer Treppe zu stürzen, ist tatsächlich kaum auszuschließen, aber auch andere Faktoren können für einen Unfall verantwortlich sein. Dazu zählen insbesondere:
- Gestaltungsmängel
- schlechte Wahrnehmungsbedingungen
- bauliche Mängel.
Treppensteigen wird von Kindesbeinen an erlernt, was für einen eingespielten Bewegungsrhythmus sorgt, der beim Erklimmen einer Treppe wie ein Protokoll abgespielt wird. Kaum ein Mensch wird darüber nachdenken, wie er oder sie eine Treppe benutzt. Problem dabei ist: Unser inneres Protokoll geht davon aus, dass die zu erklimmende Treppe gleich hohe Stufen hat. Wenn sich beispielsweise dieser Faktor ändert, stolpern wir schnell oder fallen gar hin – und ein Unfall passiert. Andere Konstruktionsmängel sind zum Beispiel Stufen, die nicht über eine gewöhnliche Schrittlänge verfügen. Oder die Stufen sind vollgestellt mit Hindernissen – natürlich sind das auch keine idealen Voraussetzungen.
Zu schlechten Wahrnehmungsbedingungen gehört zum Beispiel die Abwesenheit von genügend Licht – das muss in Treppenhäusern immerzu gewährleistet sein. Aber auch die korrekte Kennzeichnung der Treppen, die Markierung von kleinen Stufen und angemessene Farbigkeit der Treppe beeinflusst den Faktor Wahrnehmungsbedingungen maßgeblich. Es ist wohl leicht sich zu vorstellen, dass das Emporsteigen auf einer pechschwarzen Treppe etwas schwieriger als sonst sein könnte.
Ist die Treppe besonders abgenutzt, können sich hier ebenfalls Gefahren verstecken, falls zum Beispiel die Auftrittsfläche uneben geworden oder die Stufenkante durch unzählige Schritte gebrochen ist.
All diese Faktoren müssen in einer Gefährdungsbeurteilung Berücksichtigung finden, wenn es darum geht, die Sicherheit von Treppen im Betrieb angemessen zu bewerten. Sollten Mängel festgestellt werden, gilt es zu evaluieren, ob eine sichere Benutzung der Treppe nach wie vor gewährleistet werden kann oder diese (zeitweise) gesperrt werden muss, um die identifizierten Mängel zu beheben. Die Sicherheit der Mitarbeitenden steht dabei immer an erster Stelle.
Sicherheit auf Treppen dank Sauberkeit
Nicht zuletzt sollten Sie sicherstellen, dass Ihr Treppenhaus regelmäßig und konsequent gereinigt wird. Wer eine Pfütze bemerkt, aber nicht entfernen lässt, riskiert, dass jemand an dieser Stelle ausrutscht. Schon sehr kleinteiliges Material, wie zum Beispiel Kieselsteine vom Parkplatz, kann dafür sorgen, dass sich jemand auf der Treppe verletzt.
Im Notfall sorgt ein ordentliches Treppengeländer für Hilfe – zumindest für solche, die geschickt genug sind, sich im Sturz rechtzeitig festzuhalten. Darauf sollte jedoch kein Verlass sein, denn falls etwas passiert, haftet der Arbeitgeber. So hat dieser laut Arbeitsschutzgesetz vor seinen Mitarbeitenden für einen möglichst sicheren und gesunderhaltenden Arbeitsplatz Sorge zu tragen.
Schließlich sollte, um das Problem an der Wurzel zu packen, der Auslöser bekämpft werden, statt eine Übergangslösung zu finden. Dieser Gedanke findet sich nicht zuletzt im STOP-Prinzip, welches auch bei der Gefährdungsbeurteilung für Treppen Anwendung findet. Hier steht die Substitution der Gefahrenquelle immer vor dem Einsatz technischer, organisatorischer und personenbezogener Schutzmaßnahmen.
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