Als Arbeitgeber haben Sie vorrangig die Pflicht, die Sicherheit der Arbeitnehmer zu gewährleisten. In welchem Ausmaß und wie genau Sie dies tun sollen, ist rechtlich vorgegeben. Doch insbesondere im Rechtsstaat Deutschland gibt es mehr als nur eine Rechtsgrundlage zum Thema Arbeitsschutz. Die wohl wichtigste hierbei ist das Arbeitsschutzgesetz, aber auch die anderen Rechtsgrundlagen zum Arbeitsschutz müssen Ihnen als Arbeitgeber bekannt sein.
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Jetzt mehr erfahrenArbeitsschutzgesetz – Die Rechtsgrundlage, mit der alles begann
Das deutsche Arbeitsschutzgesetz ist das wohl wichtigste Gesetz zur Regelung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Ihm zugrunde liegt das europäische Arbeitsschutzgesetz, das 1996 offiziell ins deutsche Rechtssystem übernommen und abgewandelt wurde. In diesem sind vorrangig die Pflichten des Arbeitgebers festgehalten, welche dazu dienen, die physische und psychische Gesundheit der Arbeitnehmer bestmöglich zu wahren.
Aus diesem Grund enthält das Arbeitsschutzgesetz mehrere Regelungen, die alle diesem Zweck gewidmet sind. So wird hierin sowohl über die Gestaltung des Arbeitsplatzes, die Zeiteinteilung als auch über die Handhabung potenzieller Gefahrenquellen verfügt. Eine der wohl wichtigsten Vorschriften laut dem Arbeitsschutzgesetz betrifft die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung.
Gefährdungsbeurteilungen dienen dem frühzeitigen Erkennen von Gefahrenquellen sowie der Einführung von Vorkehrungsmaßnahmen, um Arbeitsunfälle zu vermeiden. Mit der Software RISK-Project gelingt Ihnen dies einfach und übersichtlich dank zahlreicher Vorlagen aus der Musterdatenbank.
Arbeitssicherheitsgesetz – Sie sollen und dürfen nicht allein zuständig sein
Nicht grundlos gibt es in nahezu jedem Beruf oder Sport, in dem es etwas gefährlicher zugeht, die Vorschrift, dass immer mindestens zwei Personen anwesend sein sollen. Ob es sich nun ums Klettern oder Tauchen oder um die Arbeit auf Gerüsten oder in anderen gefährlichen Umgebungen handelt. Dies dient der gegenseitigen Absicherung, denn kein Mensch ist unfehlbar. Davon sind Sie als Arbeitgeber nicht ausgenommen. Das Arbeitssicherheitsgesetz ist deshalb die Rechtsgrundlage im Arbeitsschutz, die Ihnen vorschreibt, die notwendige Unterstützung in Anspruch zu nehmen.
Diese Unterstützung besteht aus einem Betriebsarzt und einer Fachkraft für Arbeitssicherheit. Jeder Betrieb mit mindestens einem Arbeitnehmer ist dazu verpflichtet, eine FaSi zu bestellen. Hierbei steht es Ihnen jedoch frei, ob Sie auf eine externe oder interne FaSi zurückgreifen.
Sozialgesetzbuch – Die Rechtsgrundlage im Arbeitsschutz für andere
Selbstverständlich gibt es nicht nur für Sie als Arbeitgeber Rechtsgrundlagen zum Thema Arbeitsschutz. So sind beispielsweise im siebten Sozialgesetzbuch die rechtlichen Pflichten der Unfallversicherungsträger festgehalten. Dies bezieht sich beispielsweise auf die Aufgaben der Berufsgenossenschaften oder Unfallkassen zur Prävention von Unfällen sowie deren Pflichten bei Eintritt eines Arbeitsunfalls. Zwar ist dies ebenfalls eine wichtige Rechtsgrundlage im Thema Arbeitsschutz, über die Sie als Arbeitgeber zumindest Bescheid wissen sollten, aber keine, die Sie in direktem Ausmaß betrifft.
Rechtsgrundlagen vs. Verordnungen im Arbeitsschutz
Es gibt das Arbeitsschutzgesetz, aber auch die Arbeitsstätten- oder die Betriebssicherheitsverordnung. Worin besteht hier der Unterschied? Während Gesetze vom Parlament (der Legislative) bestimmt werden, sind Verordnungen Teil des Aufgabenbereichs der ausführenden (also der exekutiven) Gewalt. Hierunter fallen die Verwaltungsapparate des Staates, denen Verordnungen bei der Umsetzung der vorgegebenen Gesetze helfen sollen. Folglich sind Verordnungen ebenfalls ein wichtiger Bestandteil der Rechtsgrundlagen im Arbeitsschutz und für Sie als Arbeitgeber von immenser Wichtigkeit.
Die Betriebssicherheitsverordnung und der Umgang mit Arbeitsmitteln
In der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sind alle wichtigen Regelungen für den Umgang Ihrer Arbeitnehmer mit Arbeitsmitteln festgehalten. Das umfasst alles von der Verwendung von Werkzeugen bis zur Bedienung von Maschinen. Die BetrSichV orientiert sich hierbei stark an der Gefährdungsbeurteilung und dient ebenfalls der Vermeidung von Unfällen.
Arbeitsstättenverordnung und die Gestaltung des Arbeitsplatzes
Wie der Name der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) bereits vermuten lässt, handelt es sich hierbei um die gesetzliche Regelung zur Gestaltung der Arbeitsplätze Ihrer Arbeitnehmer. Als Arbeitgeber ist es Ihre Pflicht, den Beschäftigten einen sicheren Arbeitsplatz zur Verfügung zu stellen. Da Arbeitsplätze je nach Berufsfeld stark variieren können, betrifft die ArbStättV sowohl Büroarbeitsplätze als auch Baustellen sowie Sanitär- oder Pausenräume. Auch hier hilft Ihnen die Gefährdungsbeurteilung dabei, potenzielle Gefahrenquellen zu ermitteln – etwa ungesicherte Gerüste oder inkorrekt aufgestellte Bildschirmarbeitsplätze – und diese anschließend zu beheben.
Gefahrstoffverordnung und die Erstellung eines Gefahrstoffkatasters
Sollten Sie einen Betrieb führen, in dem mit Gefahrstoffen umgegangen wird, ist es unerlässlich, dass Sie sich intensiv mit der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) auseinandersetzen und ein Gefahrstoffkataster erstellen. Hierzu zählen sowohl die Auflistung aller sich im Betrieb befindlichen Gefahrstoffe als auch die Handhabung dieser, der Gefahr, die von ihnen ausgeht, sowie des Verhaltens im Falle einer Kontamination. Die Erstellung eines Gefahrstoffkatasters geht Hand in Hand mit der Erstellung von Betriebsanweisungen.
Rechtsgrundlagen im Arbeitsschutz beachten – mit RISK-Project ganz einfach
Die ganzen Gesetzesgrundlagen und Verordnungen können einen ganz schön erschlagen und schnell kann in diesem Durcheinander einmal etwas Wichtiges verlorengehen. Damit Ihnen das nicht passiert und Sie sich selbst einen Überblick über alle notwendigen Unterlagen verschaffen können, ist die Arbeitsschutz-Software RISK-Project optimal für Sie! Mit der Arbeitsschutz-Software können Sie beispielsweise aus zahlreichen Mustern in der Datenbank wählen, um Ihre Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Ebenfalls können sie die vollzogene Durchführung dieser direkt in der Software dokumentieren, um rechtlich abgesichert zu sein.
Nicht zuletzt bei der Erstellung von Betriebsanweisungen, Unterweisungen oder bei Ihrem Gefahrstoffmanagement ist RISK-Project eine wertvolle Unterstützung. Verwalten Sie Ihr Unternehmen mitsamt seiner Mitarbeiter in der Software sowie alle anfallenden Termine, wie Schulungen oder regelmäßige Prüfungen von Arbeitsmitteln. Die Software RISK-Project ist speziell auf alle Anliegen im Bereich Arbeits- und Gesundheitsschutz hin konzipiert worden und deshalb prädestiniert dafür, Ihnen bei der Verwaltung sämtlicher Rechtsgrundlagen zum Thema Arbeitsschutz zu helfen. Dabei hilft Ihnen nicht zuletzt das praktische Software-Modul JURO für alle Belange der Legal Compliance.
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