Rückrufservice wir melden uns !

Sie möchten, dass wir Sie zurückrufen? Schicken Sie uns einfach Ihre Telefonnummer und wir rufen Sie so bald wie möglich zurück.

=
Probearbeiten: Rechte und Pflichten am Probearbeitstag
Arbeitsalltag

Ein Probearbeitstag gibt Arbeitgebern und Bewerbern die Möglichkeit, sich gegenseitig kennenzulernen und zu prüfen, ob der Bewerber sich für die ausgeschriebene Stelle wirklich eignet. So mancher Arbeitgeber hat die Probearbeit aber schon dafür genutzt, billige Arbeitskräfte zu generieren. Da stellt sich die Frage, was arbeitsrechtlich überhaupt erlaubt ist:

Wie sehen die rechtlichen Rahmenbedingungen fürs Probearbeiten aus? Ist Probearbeiten rechtlich überhaupt erlaubt? Wenn ja, für wie lange ist es erlaubt? Wie sind Sie während des Probearbeitens versichert? Dürfen Sie zum Probearbeiten gehen, trotz eines bestehenden Arbeitsverhältnisses? und wie lange – wenn überhaupt – dürfen Arbeitgeber Probearbeiten ohne Bezahlung veranstalten? Wir geben Antworten auf die häufigsten Fragen.

Ist Probearbeiten erlaubt und gilt es als Arbeitsverhältnis?

Das Probearbeiten bietet Arbeitgebern die Möglichkeit, das Können der Bewerber in ihrer späteren Arbeitsumgebung angemessen zu beurteilen. Darum greifen viele Unternehmen gerne auf diese Möglichkeit zurück. Erst wenn der Bewerber überzeugen konnte, wird ihm ein Arbeitsvertrag angeboten. Beim Probearbeiten selbst handelt es sich also grundsätzlich nicht um ein Arbeitsverhältnis.

Stattdessen spricht man von einem Einfühlungsverhältnis oder auch von „Schnuppertagen“, die dazu dienen, dass Arbeitgeber und Bewerber sich vollkommen unverbindlich kennenlernen können. Deshalb sind die Bewerber auch nicht dazu verpflichtet, am Probearbeiten teilzunehmen. Sie müssen weder bestimmte Arbeitszeiten einhalten noch konkrete Aufgaben erledigen. Das alles geschieht auf rein freiwilliger Basis. Grundsätzlich ist das Probearbeiten deshalb aber auch erlaubt.

Probearbeiten 2

Der Probearbeitstag dient dazu, dass Arbeitgeber und Bewerber sich kennenlernen und überprüfen können, ob die Person zum Betrieb passt.

Sind Probearbeit und Probezeit das gleiche?

Obwohl Probezeit und Probearbeit zwei sehr ähnliche Begriffe sind, müssen diese doch klar voneinander unterschieden werden. So beschreibt die Probezeit die Testphase, in der sich ein Arbeitnehmer zu Beginn seines Arbeitsverhältnisses befindet. Ein Arbeitsvertrag wurde also im Unterschied zur Probearbeit bereits abgeschlossen.

Die Probezeit dient dazu herauszufinden, ob der neue Mitarbeiter die Erwartungen erfüllt. Sie kann maximal sechs Monate dauern. Innerhalb dieses Zeitraums haben beide Parteien die Möglichkeit, das frisch geschlossene Arbeitsverhältnis innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen zu kündigen.

Newsletter

Der Newsletter beinhaltet Informationen zu neuen Produkten, Aktionen und News.
=

Probearbeiten: Wie lange darf dies andauern?

Es existiert keine gesetzliche Regelung zur Probearbeit und wie lange diese andauern darf. Dennoch sollten Bewerber stutzig werden, wenn sie über einen längeren Zeitraum hinweg probearbeiten müssen. Arbeitgebern wird dazu geraten, das Probearbeiten auf maximal eine Woche zu beschränken.

Wenn sich ein Unternehmer dazu entscheidet, den Bewerber gleich mehrere Tage probearbeiten zu lassen, sollten dafür triftige Gründe vorliegen, z.B. dass Arbeiten, die der Bewerber zukünftig ausüben soll, nur an bestimmten Tagen anfallen. Die gängigste Variante ist nach wie vor der Probearbeitstag, an dem die Bewerber an einem Tag für ein paar Stunden in den Betrieb kommen, um ihre Qualifikation in der Praxis unter Beweis zu stellen.

Probearbeiten ohne Bezahlung?

Da beim Probearbeiten kein Arbeitsverhältnis vorliegt und sich der Bewerber an keine konkreten Regelungen halten muss, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Vergütung. Selbst wenn der Bewerber während des Probearbeitens Aufgaben verrichtet, die für das Unternehmen von Nutzen und verwertbar sind, ergibt sich daraus nicht automatisch ein Anspruch auf Bezahlung.

Entscheidet sich der Arbeitgeber dazu, dem Probearbeiter eine kleine Aufwandsentschädigung zukommen zu lassen, sollte er dies zuvor schriftlich festhalten, um nachweisen zu können, dass diese nicht als Bezahlung für die Arbeitsleistung gedacht war.

Probearbeiten 3

Es gibt keine gesetzliche Regelung zur maximalen Dauer der Probearbeit. Eine Woche sollte nach Möglichkeit allerdings nicht überschritten werden. Oft genügt schon ein Probearbeitstag.

Wie ist beim Probearbeiten der Versicherungsschutz geregelt?

Wenn es im Unternehmen zu einem Unfall kommt, sind die Angestellten grundsätzlich durch die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Bei Probearbeitern verhält es sich mit dem Versicherungsschutz jedoch anders. Da der Arbeitgeber diese nicht anmelden muss und am Probearbeitstag noch kein Arbeitsverhältnis besteht, greift der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung auch nicht.

Kommt es beim Probearbeiten zu einem Schaden für das Unternehmen, greift meist die private Haftpflichtversicherung des Bewerbers. Erleidet dieser selbst einen Arbeitsunfall und sollte herauskommen, dass er dabei auf Anweisung gehandelt hat, muss das Unternehmen mit unangenehmen Konsequenzen und Strafzahlungen rechnen. Es ist nämlich grundsätzlich von Schwarzarbeit auszugehen, wenn ein Arbeitsverhältnis nicht gemeldet ist.

Eine Ausnahme besteht bei Arbeitssuchenden, die auf Anweisung des Arbeitsamts zum Probearbeiten erschienen sind. Erleiden diese an ihrem Probearbeitstag einen Arbeitsunfall, sind sie unfallversichert.

Wann wird beim Probearbeiten ungewollt ein Arbeitsvertrag abgeschlossen?

Wenn die Grenzen beim Probearbeiten nicht eingehalten werden und das Einfühlungsverhältnis als überschritten gilt, kann ein Arbeitsvertrag auch unbeabsichtigt und stillschweigend zustande kommen. Dazu ist nicht einmal eine mündliche Vereinbarung nötig. Der Bewerber könnte eine Vergütung der erbrachten Arbeitsleistung gerichtlich einklagen.

Zudem kann das Arbeitsverhältnis in dem Fall nur schriftlich beendet werden. Dabei sind die gesetzlichen Kündigungsfristen gemäß §622 BGB einzuhalten. Selbst wenn der Arbeitgeber dem Bewerber unverzüglich kündigt, muss er sich jedoch auf die Zahlung von mindestens einem Monatsgehalt einstellen. Anhaltspunkte für ein Arbeitsverhältnis oder eine arbeitsähnliche Situation sind:

  • Der Bewerber erhält für die verrichtete Tätigkeit eine Vergütung.
  • Der Bewerber muss bestimmte Arbeits- und Pausenzeiten einhalten.
  • Der Arbeitgeber trägt dem Bewerber konkrete Aufgaben auf, die denen anderer Arbeitnehmer gleichen.
  • Der Arbeitgeber weist den Bewerber an, Dienstkleidung zu tragen oder sich an bestimmte Arbeitsorte zu begeben.

 

Probearbeiten 4

Vorsicht: Wenn der Bewerber beim Probearbeiten konkrete Aufgaben übernehmen muss, die denen anderer Arbeitnehmer ähneln, kann aus einem Probearbeitstag ungewollt ein Arbeitsverhältnis entstehen.

Ist ein Vertrag zur Probearbeit sinnvoll?

Damit das Einfühlungsverhältnis nicht ungewollt in ein Arbeitsverhältnis übergeht, ist es ratsam, die Rahmenbedingungen für den Probearbeitstag schriftlich festzuhalten. Das entsprechende Schreiben sollte unbedingt einen Hinweis darauf beinhalten, dass es sich bei der Probearbeit nicht um ein Arbeitsverhältnis handelt, der Bewerber folglich nicht zur Arbeitsleistung verpflichtet ist und auch keine Vergütung erhält.

Kommt dem Probearbeiter eine Aufwandsentschädigung zu, ist diese ausdrücklich als solche zu benennen. Auch sollte der Arbeitgeber darüber aufklären, dass beide Vertragspartner das Probearbeiten jederzeit wieder beenden können.

Probearbeiten trotz bestehendem Arbeitsverhältnis – ist das erlaubt?

Die Antwort auf diese Frage ist nicht immer so einfach. So müssen Sie zunächst zwischen Probearbeiten und Einfühlungsarbeiten unterscheiden – ersteres ist eine Tätigkeit zur Prüfung Ihrer Fähigkeiten, während die Einfühlungszeit ein unverbindliches Kennenlernen ohne Arbeitsverpflichtung darstellt.

Beide sind grundsätzlich während eines bestehenden Arbeitsverhältnis möglich, erfordern aber oftmals die Zustimmung Ihres aktuellen Arbeitgebers, ganz besonders dann, wenn es sich um Konkurrenztätigkeiten handelt. Das Probearbeiten bei der Konkurrenz kann sonst schnell gravierende rechtliche Folgen für Sie haben.

Besteht ein unbefristetes Arbeitsverhältnis und es liegt keine Kündigung vor, sollten Sie die Zustimmung Ihres aktuellen Arbeitgebers einholen, um in einem anderen Unternehmen zur Probe zu arbeiten. Die Regelungen zur Probearbeit sind meist unkomplizierter, wenn Sie sich in einem befristeten oder bereits gekündigten Arbeitsverhältnis befinden.

Intelligente Mitarbeiterverwaltung mit RISK-Project

RISK-Project ist Ihr zuverlässiger Helfer in Sachen Arbeits- und Gesundheitsschutz. Die Software verfügt über ein Modul zur Mitarbeiterverwaltung, in dem Sie alle relevanten Daten zu Ihren Angestellten hinterlegen können. Sie hatten einen potentiellen Bewerber zum Probearbeiten in Ihrer Firma? Dann dokumentieren Sie das direkt in RISK-Project.

Sollte der Verdacht auf ein Arbeitsverhältnis aufkommen, können Sie so schnell und unkompliziert die Rechtmäßigkeit des Probearbeitens beweisen und absolute Rechtssicherheit wahren. Wollen Sie mehr Informationen zu unserer Arbeitsschutzsoftware erhalten? Dann kontaktieren Sie uns gerne. Einer unserer kompetenten und freundlichen Mitarbeiter wird sich zeitnah mit Ihnen in Verbindung setzen. Wir freuen uns, Sie kennenzulernen!

Sichern Sie sich jetzt eine
30 Tage kostenlose Testphase

=

Weiterempfehlen