Erfahren Sie hier, weshalb eine Gefährdungsbeurteilung für den Bildschirmarbeitsplatz zu den notwendigen Maßnahmen für optimalen Arbeits- und Gesundheitsschutz zählt und wie Sie bei deren Erstellung am besten vorgehen. Bei rund 18 Millionen Arbeitsplätzen in Deutschland spricht man zurzeit von sogenannten „Bildschirmarbeitsplätzen“. Auch für diese ist eine Gefährdungsbeurteilung enorm wichtig, da es auch im Büro sowohl zu körperlichen Beschwerden als auch zu psychischen Belastungen am Arbeitsplatz kommen kann. Erfahren Sie hier, welche spezifischen Gefährdungen sich bei der Büroarbeit ergeben und wie Sie bei der Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung für den Bildschirmarbeitsplatz am besten vorgehen.
Betrieblicher Arbeitsschutz ist wichtig
Das Wohlbefinden der Beschäftigten sollte Ihnen als Arbeitgeber am Herzen liegen. Mit RISK-Project machen Sie aus der gesetzlichen Pflicht zum Arbeitsschutz eine Kür.
Jetzt kostenlos testenDarum ist eine Gefährdungsbeurteilung am Bildschirmarbeitsplatz sinnvoll
Alle Arbeitgeber, die mindestens einen Mitarbeiter beschäftigen, sind gesetzlich dazu verpflichtet, die mit der Tätigkeit einhergehenden gesundheitlichen Gefahren zu ermitteln und zu beurteilen, um entsprechende Schutzmaßnahmen daraus ableiten zu können. Das ist in §5 Arbeitsschutzgesetz schriftlich fixiert. Bei der Büroarbeit mag das auf den ersten Blick übertrieben erscheinen, schließlich besteht hier nicht die Gefahr „klassischer Arbeitsunfälle„, wie man sie aus dem produzierenden Gewerbe kennt.
Dennoch kann auch der Bildschirmarbeitsplatz zu gesundheitlichen Belastungen führen, die es zu vermeiden gilt. Dabei finden nicht nur Arbeitsunfälle und Sicherheitsrisiken Beachtung. Ziel einer Gefährdungsbeurteilung am Bildschirmarbeitsplatz ist es ebenfalls, die Arbeit so menschengerecht wie möglich zu gestalten, sodass sich die Mitarbeiter wohlfühlen können. Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung am Bildschirmarbeitsplatz werden folglich potenzielle Risiken für das Wohlergehen Ihrer Arbeitnehmenden ermittelt, um diese anschließend bestmöglich beheben zu können.
Das kommt nicht nur den Beschäftigten selbst zugute. Auch Sie als Vorgesetzter profitieren von gesunden und motivierten Mitarbeitern, da diese deutlich leistungsfähiger sind und weniger Ausfallzeiten aufweisen. Die Arbeit wird insgesamt wirtschaftlicher gestaltet und Kosten können gesenkt werden. Wir erklären Ihnen, wie Sie eine Gefährdungsbeurteilung für den Bildschirmarbeitsplatz erstellen können und wie Ihnen die Arbeitsschutz Software RISK-Project dabei behilflich sein kann.
Gefährdungen am Bildschirmarbeitsplatz
Bei der Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung räumt der Gesetzgeber Arbeitgebern jede Menge Spielraum ein. Das gibt Ihnen die Möglichkeit, die Gefährdungsbeurteilung an die individuellen Gegebenheiten Ihres Betriebs anzupassen.
Zunächst geht es darum, die unterschiedlichen Arbeitsbereiche und Tätigkeiten festzulegen und die einzelnen Gefährdungen aufzulisten, mit denen die Beschäftigten dort konfrontiert werden. Spezifische Gefährdungen am Bildschirmarbeitsplatz ergeben sich insbesondere aus körperlichen, visuellen und psychischen Belastungen. So wirkt sich die einseitige Belastung durch die immer gleiche Körperhaltung in sitzender Tätigkeit negativ auf den Schulter-Arm-Bereich und die Hals- und Lendenwirbelsäule aus.
Hinzu kommt die übermäßige Anstrengung für die Augen, die bei der täglichen Büroarbeit Schwerstarbeit leisten müssen. Ungünstige Lichtverhältnisse und störende Blendung erschweren die Arbeit zusätzlich. Betroffene klagen folglich oft über brennende, tränende Augen und Kopfschmerzen. Auch psychische Belastungen sind nicht zu unterschätzen, schließlich können diese ernsthafte Depressionen oder ein Burnout hervorrufen.
Häufige Ursachen sind unter anderem die Über- oder Unterforderung, hoher Zeitdruck oder die Verrichtung eintöniger Tätigkeiten. All die unterschiedlichen Gefährdungen am Bildschirmarbeitsplatz gilt es im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln. Auf diese Weise können Sie im nächsten Schritt die notwendigen Maßnahmen ergreifen, um diesen vorzubeugen.
Schutzmaßnahmen anhand der Gefährdungsbeurteilung entwickeln
Wenn Sie alle potenziellen Gefährdungen am Bildschirmarbeitsplatz ermittelt haben, müssen Sie diese angemessen beurteilen. Stellen Sie sich dazu die Frage, wie wahrscheinlich es ist, dass die Gefährdung einen Schaden verursacht und wie gravierend die Folgen wären. Teilen Sie die Gefährdungen anhand dessen in drei Risikoklassen ein:
- Risikoklasse 1 umfasst nicht akzeptable Risiken mit einer hohen Unfallgefahr, die sofortigen Handlungsbedarf erfordern.
- Risikoklasse 2 beinhaltet gesundheitliche Belastungen, die mittel- oder langfristig nicht tolerabel und folglich zeitnah zu beseitigen sind. Darunter fällt der Großteil der spezifischen Belastungen am Bildschirmarbeitsplatz.
- In Risikoklasse 3 besteht nur ein geringer Gesundheitsschaden, dessen Eintreten höchst unwahrscheinlich ist.
Legen Sie anschließend Schutzmaßnahmen fest, mit deren Hilfe Sie die Gefährdungen der Risikoklassen 1 und 2 bestenfalls beseitigen oder die bestehenden Risiken minimieren. Dabei können Sie sich an dem T-O-P-Prinzip orientieren, das die Durchführung technischer Maßnahmen den organisatorischen vorzieht und erst zuletzt personenbezogene Maßnahmen als Lösung vorschlägt.
- Dabei umfassen technische Maßnahmen beispielsweise ergonomisch gestaltete Büromöbel und eine optimale Beleuchtung.
- Bei den organisatorischen Maßnahmen geht es darum, die Arbeitsabläufe so menschengerecht wie möglich zu gestalten. Am Bildschirmarbeitsplatz umfasst das beispielsweise abwechselndes Arbeiten im Sitzen und Stehen und kurze Bildschirmarbeitspausen.
- Personenbezogene Schutzmaßnahmen beziehen sich meist auf die Durchführung von Schulungen oder dem Tragen Persönlicher Schutzausrüstung. Das ist auch im Büro wichtig, beispielsweise wenn Reinigungskräfte mit hautreizenden Reinigungsmitteln in Kontakt kommen.
Gefährdungsbeurteilung fortschreiben
Die Ergebnisse Ihrer Gefährdungsbeurteilung müssen Sie schriftlich dokumentieren. Damit ist es jedoch noch nicht getan. Schließlich müssen Sie die getroffenen Schutzmaßnahmen auch auf ihre Wirksamkeit überprüfen. Lassen Sie dabei nicht außer Acht, dass die getroffenen Maßnahmen womöglich auch neue Gefährdungen hervorgerufen haben könnten.
Da der Bildschirmarbeitsplatz ein dynamischer Ort ist, der ständigen Änderungen unterworfen ist, ist es wichtig, die Gefährdungsbeurteilung des Bildschirmarbeitsplatzes in regelmäßigen Abständen aufzufrischen. Das ist insbesondere nach der Einführung neuer Arbeitsabläufe, Geräte und Arbeitsstoffe oder nach der Umgestaltung von Arbeitsbereichen der Fall. Natürlich sind auch diese Ergebnisse immer zu dokumentieren.
Gefährdungsbeurteilung für den Bildschirmarbeitsplatz mit RISK-Project erstellen
Viele Arbeitgeber fühlen sich mit der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung überfordert, wollen den Arbeitsschutz aber trotzdem nicht aus der eigenen Hand geben. Hier kann Ihnen die Arbeitsschutzsoftware RISK-Project wertvolle Hilfe leisten. Neben vielen praktischen Tools hält die Software auch ein Modul zur Gefährdungsbeurteilung bereit, das Sie bei der Durchführung und Dokumentation einer sachgemäßen Gefährdungsbeurteilung für den Bildschirmarbeitsplatz sowie andere Arbeitsbereiche unterstützt.
Wählen Sie aus zahlreichen Vorlagen aus der Musterdatenbank und passen Sie diese an Ihre individuellen Bedürfnisse an. Die Auswertung erfolgt leicht verständlich in Form eines Ampelsystems. Mit RISK-Project erfüllen Sie Ihre Arbeitnehmerpflichten und wahren ein hohes Maß an Rechtssicherheit. Überzeugen Sie sich selbst, indem Sie sich Ihren kostenlosen Testzugang noch heute sichern. Gerne stehen wir Ihnen aber auch bei jeglichen Fragen zu unserer Arbeitsschutz Software zur Verfügung. Wir freuen uns auf Sie!