Der Umgang mit Gefahrstoffen ist mit einigen Risiken verbunden. Entsprechend gilt es vor der Beschaffung von Gefahrstoffen eingehend zu prüfen, ob ein sicherer Umgang gewährleistet bzw. der jeweilige Stoff durch ein sichereres Produkt ersetzt werden kann. An dem Beschaffungsprozess sind viele verschiedene Personen beteiligt. Entsprechend wichtig ist es, diesen bei einem neu eingesetzten Stoff optimal zu gestalten. Wir zeigen, was Sie dabei beachten müssen.
Inhaltsverzeichnis
- Beschaffung von Gefahrstoffen: Das Wichtigste in Kürze
- Voraussetzungen und Zuständigkeiten
- Beteiligte bei der Beschaffung von Gefahrstoffen
- Beschaffung von Gefahrstoffen in 4 Schritten
- Beschaffung von Gefahrstoffen mit RISK-Project
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- Bei der Arbeit mit Gefahrstoffen müssen vorab Maßnahmen zum Arbeitsschutz getroffen werden. Dazu zählen zum Beispiel eindeutige Kommunikationswege.
- Sowohl die Fachkraft für Arbeitssicherheit als auch der Betriebsarzt müssen an der Beschaffung von Gefahrstoffen beteiligt werden, um den Arbeitsschutz zu gewährleisten.
- Die Beschaffung von Gefahrstoffen verläuft in vier Schritten.
- Im ersten Schritt muss ein Sicherheitsdatenblatt beschafft werden, um die wichtigsten Informationen über den Gefahrstoff festzuhalten.
- Im zweiten Schritt muss geprüft werden, ob der Gefahrstoff durch einen ungefährlichen oder weniger gefährlichen Stoff ersetzt werden kann.
- Im dritten Schritt muss noch vor der Bestellung des Gefahrenstoffs eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden.
- Im letzten Schritt darf der Gefahrenstoff dann unter Berücksichtigung der arbeitsschutzrelevanten Maßnahmen beschafft werden.
Voraussetzungen und Zuständigkeiten
Da von Gefahrstoffen ein gewisses chemisches Gefährdungspotenzial ausgeht, sollten diese grundsätzlich so wenig wie möglich zum Einsatz kommen. Manchmal lässt sich der Einsatz von Gefahrstoffen im Betrieb jedoch nicht vermeiden. Sollte dies der Fall und die Beschaffung von Gefahrstoffen erforderlich sein, müssen vorab einige Maßnahmen getroffen werden.
Dabei sind eindeutige Kommunikationsabläufe und klare Zuständigkeiten von entscheidender Bedeutung, um kostenoptimiert und möglichst gefährdungsarm arbeiten zu können. Um sicherzustellen, dass alle für den Arbeitsschutz notwendigen Informationen verfügbar sind, sollten Gefahrstoffe von einer zentralen Stelle im Betrieb beschafft werden. Das gilt auch für kleine und mittlere Unternehmen.
Beteiligte bei der Beschaffung von Gefahrstoffen
An der Beschaffung von Gefahrstoffen sind verschiedene Personengruppen beteiligt. Dabei kommt auch den Verantwortlichen für Einkauf und Beschaffung eine wichtige Rolle im Arbeitsschutz zu. Da diese mit arbeitsschutzrechtlichen Normen für gewöhnlich jedoch eher wenig vertraut sind, kommen zusätzlich weitere Verantwortliche ins Spiel, darunter Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt, die an der Beschaffung von Gefahrstoffen zu beteiligen sind. Auch die Beschäftigten selbst sollten aktiv in den Beschaffungsprozess eingebunden werden, sofern diese später mit dem jeweiligen Gefahrstoff in Berührung kommen sollen oder bereits mit ähnlichen Gefahrstoffen arbeiten.

An der Beschaffung von Gefahrstoffen sind viele verschiedene Personen aus unterschiedlichen Aufgabenbereichen beteiligt.
Beschaffung von Gefahrstoffen in 4 Schritten
Schritt 1: Sicherheitsdatenblatt anfordern
Soll ein neuer Gefahrstoff im Betrieb eingeführt werden, ist vorab ein Sicherheitsdatenblatt anzufordern.
Das Sicherheitsdatenblatt (kurz SDB) liefert wichtige Informationen u.a. zu folgenden Aspekten:
- Um welchen Gefahrstoff handelt es sich? Genaue Bezeichnung des Gefahrstoffs
- Geeignete bzw. erhältliche Bindegrößen
- Für welchen Anwendungsbereich ist der Gefahrstoff geeignet?
- Welche Gefährdungen bestehen?
- Welche Maßnahmen können ergriffen werden, um Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten beim Umgang mit dem Gefahrstoff zu schützen?
Damit bildet das Sicherheitsblatt die Grundlage der Gefährdungsbeurteilung.
Gewerbliche Anwender von Gefahrstoffen sind gemäß §6 Abs. 2 GefStoffV dazu verpflichtet, Sicherheitsdatenblätter und sonstige Informationen, die für die Gefährdungsbeurteilung von Gefahrstoffen notwendig sind, zu beschaffen. Anforderung und Verwaltung der Sicherheitsdatenblätter kann auch von der Beschaffung übernommen werden, da dazu keine spezifischen Fachkenntnisse erforderlich sind.
Im Folgenden geht es darum, das Sicherheitsdatenblatt dahingehend zu prüfen, ob die darin enthaltenen Angaben zur Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung für den jeweiligen Gefahrstoff genügen und ob die getroffenen Aussagen vollständig, plausibel und korrekt sind. Das kann nur von erfahrenen Fachkräften, also in erster Linie der Fachkraft für Arbeitssicherheit, gewährleistet werden. Sollte die Analyse ergeben, dass das nicht der Fall ist, müssen weitere Informationen eingeholt werden.
Dieser Prozess erfordert eine enge Zusammenarbeit zwischen der Einkaufsabteilung des Unternehmens und den Verantwortlichen im Arbeitsschutz. Eine einwandfreie Kommunikation ist für den reibungslosen Ablauf der internen Prozesse essenziell.
Schritt 2: Substitutionsprüfung
Mithilfe des Sicherheitsdatenblattes gilt es zu prüfen, ob der Gefahrstoff für den Einsatz unter den jeweiligen betrieblichen Bedingungen grundsätzlich geeignet ist. Ist das der Fall, muss nach §6 GefStoffV zusätzlich untersucht werden, ob dieser nicht durch einen ungefährlichen oder weniger gefährlichen Stoff ersetzt werden kann.
Auch sollte man prüfen, ob vielleicht schon ein Gefahrstoff mit ähnlichen Eigenschaften im Betrieb zum Einsatz kommt. Generell ist es empfehlenswert, möglichst wenige verschiedene Gefahrstoffe im Unternehmen zu verwenden, um anfallende Kosten und Arbeitsschutzaufwand in Grenzen zu halten.
Schritt 3: Gefährdungsbeurteilung erstellen
Kann kein Ersatzstoff verwendet werden, ist eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen – bestenfalls schon vor der Bestellung von Gefahrstoffen. Eine Gefährdungsbeurteilung für Gefahrstoffe ist gemäß §7 Abs. 1 GefStoffV vor der Aufnahme von Tätigkeiten mit Gefahrstoffen verpflichtend. Auch dabei ist die Beteiligung von Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt obligatorisch.
Bei der Gefährdungsbeurteilung geht es im Wesentlichen darum, potenzielle Gefahrenquellen und Sicherheitsrisiken, die von dem jeweiligen Gefahrstoff ausgehen, frühzeitig zu erkennen und geeignete Schutzmaßnahmen abzuleiten. Das kann beispielsweise die Erstellung von Betriebsanweisungen, die Unterweisung von Mitarbeitern, den Einsatz Persönlicher Schutzausrüstung oder Angebote der arbeitsmedizinischen Vorsorge umfassen.
An dieser Stelle erfolgt auch die Aktualisierung des Gefahrstoffkatasters. Hier wird der jeweilige Gefahrstoff in eine der vier Schutzstufen nach Gefahrstoffverordnung eingeteilt.
Die Gefährdungsbeurteilung muss schriftlich dokumentiert und regelmäßig aktualisiert werden. Das ist z.B. der Fall, wenn ein Verfahren neu eingeführt oder geändert wird, wenn es eine neue Erkenntnis über einen Ersatzstoff gibt oder wenn es zu Änderungen im Gefahrstoffrecht gekommen ist.

Die Gefährdungsbeurteilung für Gefahrstoffe muss regelmäßig aktualisiert und fortgeschrieben werden.
Schritt 4: Beschaffung
Erst wenn all diese Schritte durchlaufen wurden, kommt es zur Beschaffung von Gefahrstoffen. Der Prozess ist damit jedoch noch nicht abgeschlossen. Auch wenn ein Gefahrstoff sich bereits im Betrieb befindet, gilt es zu überprüfen, ob die getroffenen Maßnahmen gemäß Gefährdungsbeurteilung auch wirklich ihr Ziel erreicht haben oder ggf. weitere Schutzmaßnahmen zu treffen sind. Die Gefährdungsbeurteilung ist nie abgeschlossen und muss regelmäßig fortgeschrieben werden. Auch gilt es immer wieder zu prüfen, ob es Änderungen oder inzwischen womöglich weniger gefährliche Alternativen für den verwendeten Stoff gibt.
Beschaffung von Gefahrstoffen mit RISK-Project
Bei der Beschaffung von Gefahrstoffen sind eine einwandfreie Kommunikation und optimierte Prozessabläufe entscheidend für sicheres und gesunderhaltendes Arbeiten im Umgang mit Gefahrstoffen. Da diverse Verantwortliche an diesem Prozess beteiligt sind, passiert es schnell, dass hier einer mal den Überblick verliert oder eine Information nicht rechtzeitig weitergegeben wird.
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