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Arbeitsschutz im Home-Office
Arbeitsschutz

Arbeitsschutz im Home-Office

Im Zuge der Digitalisierung hat sich das ortsunabhängige Arbeiten mittlerweile in vielen Betrieben fest etabliert. So arbeiten rund 30% der Beschäftigten in Deutschland gelegentlich von zu Hause aus und immerhin 12% sind häufig oder immer im Home-Office tätig.

Und auch Arbeitnehmer, die bisher noch kein entsprechendes Angebot vom Vorgesetzten bekommen haben, äußern den Wunsch nach Arbeit im Home-Office. Das betrifft etwa zwei Drittel aller Arbeitnehmer, bei denen die Home-Office-Option prinzipiell denkbar wäre. Oft schrecken Arbeitgeber vor möglichen personalrechtlichen Konsequenzen zurück, die sich aus einer Missachtung der geltenden Arbeitsschutzgesetze ergeben.

Viele sind sich nicht darüber im Klaren, welche Regelungen bei der Arbeitssicherheit im Home-Office greifen und wie sich der Arbeits- und Gesundheitsschutz im privaten Bereich der Arbeitnehmer bewältigen lassen. RISK-Project gibt Antworten auf die häufigsten Fragen und informiert Sie darüber, wie eine Gefährdungsbeurteilung im Home-Office aussieht.

Betrieblicher Arbeitsschutz ist wichtig

Das Wohlbefinden der Beschäftigten sollte Ihnen als Arbeitgeber am Herzen liegen. Mit RISK-Project machen Sie aus der gesetzlichen Pflicht zum Arbeitsschutz eine Kür.

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Was ist Home-Office und was macht es so attraktiv?

Immer mehr Arbeitnehmer sehnen sich nach einer flexibleren Arbeitszeitgestaltung. Das Home-Office stellt hier die ideale Möglichkeit dar, da es eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben erlaubt und Belastungen durchs Pendeln auf einem Minimum hält. Daraus ergeben sich nicht nur für Beschäftigte, sondern auch für deren Vorgesetzte entscheidende Vorteile.

Wenn Ihre Mitarbeiter nämlich gesund und zufrieden arbeiten können, steigert das die Leistungsfähigkeit erheblich, was sich positiv auf den Betrieb auswirkt. Zudem steigt auch das Ansehen des Arbeitgebers bei den Beschäftigten deutlich, wenn dieser auf die Wünsche seiner Angestellten eingeht.

Home-Office vs. Telearbeit: Unterschiede

Hierbei ist jedoch zu beachten, dass Home-Office nicht gleich Home-Office ist. So wird der Begriff im alltäglichen Sprachgebrauch für sämtliche Formen der Arbeit von zu Hause verwendet, obwohl es teils gravierende Unterschiede gibt.

In diesem Zusammenhang muss insbesondere das gelegentliche Arbeiten in den eigenen vier Wänden von der sogenannten Telearbeit differenziert werden. Auch hier arbeitet der Betroffene von zu Hause aus. Dabei handelt es sich jedoch um einen vom Arbeitgeber fest eingerichteten Bildschirmarbeitsplatz und auch die wöchentliche Arbeitszeit ist bei der Telearbeit in der Regel vertraglich geregelt.

Flexiblere Arbeitszeitgestaltung

Flexiblere Arbeitszeitgestaltung, bessere Vereinbarung von Beruf und Privatleben, kein nerviges Pendeln mehr – viele Gründe sprechen für die Arbeit im Home-Office.

Arbeitsschutz im Home-Office: Was regelt die Arbeitsstättenverordnung?

Bei gelegentlicher Arbeit im Home-Office kommt die Arbeitsstättenverordnung nicht zur Anwendung. Auch beruflich bedingte „mobile Arbeit“, die beispielsweise das Arbeiten in öffentlichen Verkehrsmitteln oder im Café umfasst, fällt nicht in den Anwendungsbereich der Arbeitsstättenverordnung. Das heißt jedoch nicht, dass der Arbeitgeber in diesen Fällen keinen passenden Arbeitsschutz gewährleisten müsste. Die allgemeinen arbeitsrechtlichen Schutzvorschriften gelten auch hier.

Bei der Telearbeit gestaltet es sich etwas anders, da diese von den Neuerungen der Arbeitsstättenverordnung betroffen ist. Die im Dezember 2016 in Kraft getretene neue Arbeitsstättenverordnung regelt die vom Arbeitgeber zu ergreifenden Maßnahmen beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten, die dem Gesundheit und Schutz der Angestellten dienen. Auf diese Weise sollen Unfälle am Arbeitsplatz vermieden werden. Die Vorschriften zur Gefährdungsbeurteilung sowie die neu eingeführten Regelungen der Bildschirmarbeitsplatzverordnung, die die Arbeitsstättenverordnung vorschreibt, gelten folglich auch für Telearbeitsplätze.

mobile Arbeit

Im Home-Office muss aus arbeitsschutzrechtlicher Sicht Telearbeit von „mobiler Arbeit“ unterschieden werden.

Gefährdungsbeurteilung im Home-Office: Ist dies nötig?

Im Home-Office gelten die gleichen sicherheitstechnischen und ergonomischen Standards wie an jedem anderen Büroarbeitsplatz. Demnach müssen Arbeitgeber auch im häuslichen Bereich im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung prüfen, ob ihre Mitarbeiter Gefährdungen ausgesetzt sind. Aspekte, die dabei berücksichtigt werden, sind beispielsweise Beleuchtung, Sitzhaltung, Lärm am Arbeitsplatz sowie die Belastung der Augen am Bildschirmarbeitsplatz.

Anders als im Betrieb ist diese Gefährdungsbeurteilung nur einmalig Pflicht, nämlich unmittelbar vor der Aufnahme einer regelmäßigen Tätigkeit im Home-Office. Um diese erstellen zu können, benötigt der Arbeitgeber das ausdrückliche Zutrittsrecht zur Wohnung vom betroffenen Arbeitnehmer. Das ist auch der Fall, wenn eine Fachkraft für Arbeitssicherheit die Gefährdungsbeurteilung durchführen soll. Am einfachsten ist es, eine entsprechende Regelung vertraglich festzuhalten.

Newsletter

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Was gilt als Arbeitsunfall im Home-Office?

Große Unklarheit herrscht darüber, ob ein Unfall im Home-Office als Arbeitsunfall zu werten ist. Im Rahmen einer Klage im Jahr 2016 entschied das Bundessozialgericht, dass nur dann ein Arbeitsunfall vorliegt, wenn dieser in unmittelbarem Betriebsinteresse entstanden ist.

Wenn man wie im Falle der Klägerin also den Arbeitsplatz verlässt, um sich ein Glas Wasser zu holen und dabei auf der Treppe ausrutscht, kommt die gesetzliche Unfallversicherung nicht für die daraus entstandenen Unfallkosten auf. Schließlich hatte die Klägerin die Arbeitsstätte verlassen und war somit bereits in den persönlichen häuslichen Lebensbereich gelangt.

Außerdem ist es Arbeitgebern kaum möglich, außerhalb des Betriebsgeländes sämtliche gefahrenreduzierende Maßnahmen zu ergreifen, die auch die einer Privatwohnung eigenen Risiken vollständig ausschaltet.

Im Home-Office gilt nicht automatisch jeder Unfall als Arbeitsunfall

Im Home-Office gilt nicht automatisch jeder Unfall, der sich im häuslichen Bereich während der Arbeitszeiten ereignet, als Arbeitsunfall.

Arbeitsschutz im Home-Office mit RISK-Project planen

Sie benötigen Unterstützung bei der Einhaltung arbeitsschutzrechtlicher Bestimmungen Ihrer Mitarbeiter im Home-Office? Die Arbeitsschutzsoftware RISK-Project wurde speziell für diese Fälle entwickelt. Es handelt sich hierbei um eine ganzheitliche Arbeitsschutzsoftware, die Arbeitgeber bei sämtlichen Belangen rund um Arbeits- und Gesundheitsschutz unterstützt.

Besonders praktisch: Führen Sie die Mitarbeiterverwaltung, Mitarbeiterunterweisungen und Gefährdungsbeurteilungen ganz einfach und bequem online durch und sorgen Sie so dafür, dass Ihre Mitarbeiter sich flexibel und ortsunabhängig fortbilden können. Gerade im Home-Office ist dies ein wertvolles Extra! Wir haben Ihr Interesse geweckt? Gerne richten wir Ihnen einen kostenlosen Testzugang ein! Bei Fragen können Sie sich natürlich gerne jederzeit an unsere kompetenten Mitarbeiter wenden. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!

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