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Arbeitsschutz in Zeiten der Corona-Pandemie
Arbeitsschutz

Als Arbeitgeber sind Sie für den Arbeitsschutz Ihrer Beschäftigten verantwortlich. Sie müssen demnach sicherstellen, dass all Ihre Mitarbeiter am Arbeitsplatz ausreichend geschützt sind. Vor dem Hintergrund der fortwährenden Corona-Pandemie ist diese Aufgabe schwieriger denn je. Aktuell stellt der Infektionsschutz vor dem Coronavirus in den meisten Betrieben die größte Herausforderung in Sachen Arbeitssicherheit dar.

Als Arbeitgeber müssen Sie sich an viele neue Regelungen halten. Zudem müssen Arbeitsschutz-Konzepte regelmäßig aktualisieren werden. Arbeitgeber tragen hier eine große Verantwortung und müssen einiges beachten. Im Folgenden wollen wir Ihnen einen kurzen Überblick über die Arbeitswelt in Zeiten der Corona-Pandemie geben. Mit unserer Arbeitsschutzsoftware RISK-Project unterstützen wir Sie effektiv dabei, die geltenden Arbeitsschutzregelungen bestmöglich umzusetzen.

Inhaltsverzeichnis

  1. Was ist Arbeitsschutz?
  2. Vorteile des Arbeitsschutzes für Arbeitgeber
  3. Infektionsschutz am Arbeitsplatz
  4. Hygieneplan
  5. Home Office in Zeiten von Corona
  6. Ergänzung zur Gefährdungsbeurteilung während der Corona-Pandemie
  7. Arbeitsschutz in Zeiten von Corona mit RISK-Project

Sorgen Sie auch in Zeiten der Corona-Pandemie für optimalen Arbeitsschutz.

Mit der Software von RISK-Project ganz einfach eine Gefährdungsbeurteilung vornehmen.

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Was ist Arbeitsschutz?

Der Begriff Arbeitsschutz beschreibt alle Maßnahmen, die zum Schutz der Beschäftigten eines jeweiligen Betriebs ergriffen werden. Es gilt, die Beschäftigten bestmöglich vor Gesundheitsschäden und Arbeitsunfällen am Arbeitsplatz zu schützen. Arbeitsschutz ist im Rahmen des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) gesetzlich verpflichtend. In diesem Dokument sind die Pflichten des Arbeitgebers sowie die Rechte und Pflichten der Beschäftigten in Bezug auf den Arbeitsschutz am Arbeitsplatz aufgeführt. Bei Verstößen gegen arbeitsschutzrechtliche Vorgaben drohen in der Regel hohe Geldbußen.

Vorteile des Arbeitsschutzes für Arbeitgeber

Als Arbeitgeber sind Sie im Rahmen des Arbeitsschutzgesetzes zu der Ergreifung gewisser Maßnahmen verpflichtet. Der Schutz Ihrer Mitarbeiter sollte Ihnen jedoch auch neben der gesetzlichen Verpflichtung und drohenden Strafen bei Missachtungen am Herzen liegen.

Je nach Tätigkeitsbereich arbeiten Ihre Angestellten in mehr oder weniger gefährlichen Bereichen. An vielen Arbeitsplätzen herrschen gesundheitliche Risiken. Nehmen Sie den Arbeits- und Gesundheitsschutz in Ihrem Betrieb also ernst. Bedenken Sie auch, dass eine hohe Zahl an Arbeitsausfällen Produktivitätsverluste im jeweiligen Betrieb nach sich zieht. Gesunde und zufriedene Mitarbeiter arbeiten grundsätzlich besser, da sie motivierter und produktiver sind. Als Arbeitgeber profitieren Sie folglich sogar von einem gelungenen Arbeitsschutz.

In besonderen Situationen betrifft der Arbeitsschutz in Ihrem Betrieb nicht nur Ihr Unternehmen und Ihre Beschäftigten, sondern die Allgemeinheit. Die weltweite Corona-Pandemie stellt eine solche Situation dar.

Arbeitsschutz Corona 3

Wenn man den Sicherheitsabstand nicht einhalten kann, sollte man eine Mund-Nase-Bedeckung tragen.

Infektionsschutz am Arbeitsplatz

Der Schutz vor einer Infektion mit dem Coronavirus ist Teil des Arbeitsschutzes und aktuell von sehr großer Bedeutung. Im Folgenden stellen wir Ihnen eine Auswahl an Maßnahmen zur Umsetzung des Arbeitsschutzes vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie vor.

Gesetzliche Grundlage bilden unter anderem Dokumente wie die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin oder der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard. Zudem sollten Sie gegebenenfalls bestehende regionale Zusatzregelungen beachten. Je nach Bundesland variieren diese Vorgaben stark.

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Hygieneplan

In bestimmten Branchen (z.B. Schulen, Kitas, Lebensmittelbetriebe und Gesundheitseinrichtungen) ist neben der Gefährdungsbeurteilung auch ein Hygieneplan für einen gelungenen Infektionsschutz unentbehrlich. Es handelt sich hierbei um einen Plan, in dem Sie geltende Schutzmaßnahmen dokumentieren. Ein Hygieneplan variiert von Betrieb zu Betrieb. Folgende Richtlinien und Maßnahmen können Teil dieses Plans sein:

  • Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Beschäftigten untereinander sowie zwischen Beschäftigten und Kunden.
  • Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung, wenn der besagte Abstand nicht gewährleistet werden kann.
  • Regelmäßiges Lüften.
  • Kranken Beschäftigten sollte der Zutritt zum Arbeitsplatz untersagt sein.
  • Alle Mitarbeiter sollten über geltende Schutzmaßnahmen aufgeklärt sein. Entsprechende Aushänge können ergänzend eingesetzt werden.

Home Office in Zeiten von Corona

Für viele Betriebe ist es schwierig, schnell und angemessen auf die dynamischen Prozesse im Rahmen der Corona-Pandemie zu reagieren. Wenn geforderte Arbeitsschutzmaßnahmen vor Ort nur bedingt umgesetzt werden können, bietet das Home Office eine geeignete Alternative. Der Begriff beschreibt die Arbeit von Zuhause. Das digitale Zeitalter, in dem wir leben, macht dieses Prinzip der Arbeit möglich.

Als Arbeitgeber profitieren Sie in der Regel von der Arbeit Ihrer Beschäftigten im Home Office, da das Infektionsrisiko grundsätzlich minimiert wird. Das ermöglicht es Ihnen, Infektionsketten innerhalb des Betriebs effektiv zu verhindern. Eine Ausbreitung des Coronavirus innerhalb Ihres Unternehmens könnte im schlimmsten Fall zur Schließung des Betriebs führen.

Nichtsdestotrotz bringt das Arbeiten im Home Office auch Nachteile mit sich. Neben einer Vielzahl an Ablenkungen, wie beispielsweise die Betreuung von Kindern, stellt das Prinzip des Home Office oft Herausforderungen durch technische Probleme dar. Darunter beispielsweise eine schlechte Internetverbindung.

Arbeitsschutz Corona 2

Arbeitgeber sollten Ihren Mitarbeitern – falls realisierbar – die Möglichkeit geben von zuhause zu arbeiten, um das Infektionsrisiko zu minimieren.

Ergänzung zur Gefährdungsbeurteilung während der Corona-Pandemie

Der Arbeits- und Gesundheitsschutz eines Betriebs kann auf Basis der Gefährdungsbeurteilung verbessert werden. Arbeitgeber, die mindestens einen Mitarbeiter beschäftigen, sind zu der Erstellung eines solchen Dokuments verpflichtet. In der Gefährdungsbeurteilung sind alle vom Arbeitsplatz ausgehenden Gefährdungen für die jeweiligen Mitarbeiter festzuhalten und geeignete Schutzmaßnahmen abzuleiten. Sie muss regelmäßig durchgeführt und aktualisiert werden.

Aktuell spielt das Infektionsrisiko diesbezüglich eine große Rolle. So sollte die Gefährdungsbeurteilung vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie ergänzt werden. Dabei gilt es, sämtliche Arbeitsumgebungen und Tätigkeitsbereiche neu zu bewerten. Das umfasst neben dem eigentlichen Arbeitsplatz auch Pausen-, Besprechungs- und Sanitärräume. Neben der Umsetzung von Hygienemaßnahmen, wie sie der Hygieneplan vorsieht, sollten dabei u.a. auch der Zutritt Betriebsfremder, Lüftungskonzepte und der Umgang mit Verdachtsfällen Berücksichtigung finden.

Arbeitsschutz in Zeiten von Corona mit RISK-Project

Mit der Arbeitsschutz Software RISK-Projekt lässt sich eine Gefährdungsbeurteilung ganz einfach umsetzen. In der Software stehen Ihnen diesbezüglich unterschiedliche Instrumente und Tools zur Verfügung. Vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie haben wir die Software um passende Textbausteine erweitert. Diese entsprechen den Vorgaben des Ministeriums und ermöglichen es Ihnen, Ihre Gefährdungsbeurteilung mit wenigen Klicks schnell und einfach auf den neuesten Stand zu bringen.

Gerne legen wir Ihnen einen kostenlosen Testzugang an. Bei weiteren können Sie uns ebenfalls jederzeit kontaktieren. Wir freuen uns schon, von Ihnen zu hören!

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