Arbeitsschutz bei Alleinarbeit
Alleinarbeit kommt weit häufiger vor als allgemein angenommen. Fast jeder hat in seinem Leben schon einmal alleine gearbeitet, sei es im Büro, im Einzelhandel oder in der Industrie. Das stellt zwar grundsätzlich kein Arbeitsschutzproblem dar. Trotzdem begegnen Arbeitnehmern bei der Alleinarbeit immer wieder kritische Situationen. Wenn diese einen Unfall erleiden oder Opfer von Angriffen werden, ist die Gefahr groß, dass niemand das rechtzeitig bemerkt und das Ereignis irreparable Schäden nach sich zieht – sei es psychischer oder physischer Natur.
Um das zu verhindern, sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, auch für alleinarbeitende Mitarbeiter jederzeit ein hohes Schutzniveau zu gewährleisten. So sieht es das Arbeitsschutzgesetz beim alleine Arbeiten vor. Was es dabei zu beachten gilt, haben wir in diesem Beitrag zum Thema Arbeitsschutz bei Alleinarbeit für Sie zusammengefasst.
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Überzeugen Sie sich selbstInhaltsverzeichnis
- Gefährliche Alleinarbeit – Was ist das?
- Gefahrenpotential beurteilen
- Technische Schutzmaßnahmen: Notsignal-Systeme
- Geeignete Personen festlegen
- RISK-Project: Auch bei Alleinarbeit immer an Ihrer Seite
Gefährliche Alleinarbeit – Was ist das?
Die DGUV Regel 100-001 gibt eine Definition des Begriffs Alleinarbeit. Hier heißt es:
„Alleinarbeit liegt vor, wenn eine Person allein, außerhalb von Ruf- und Sichtweite zu anderen Personen, Arbeit ausführt.“
Weiterhin wird festgehalten, dass eine Person gefährliche Arbeiten grundsätzlich nicht alleine ausführen sollte. Als gefährlich gilt eine Arbeit, wenn eine erhöhte Gefährdung aufgrund des Arbeitsverfahrens, der Art der Tätigkeit, der verwendeten Stoffe oder der Umgebung vorliegt und sich diese Gefährdung durch den Einsatz allgemeiner Schutzmaßnahmen nicht vollständig beseitigen lässt. Das betrifft z.B. Arbeiten mit Absturzgefahr, Sprengarbeiten, Baumfällarbeiten und Feuerwehreinsätze.
Arbeitsschutz bei Alleinarbeit: Gefahrenpotential beurteilen
In bestimmten Fällen kann es aber nötig sein, eine Person ausnahmsweise allein mit einer gefährlichen Arbeit zu beauftragen. In diesem Fall muss der Unternehmer im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung alle potentiellen Gefährdungen ermitteln und beurteilen, wie hoch das davon ausgehende Risiko wirklich ist.
Dabei bietet sich die Einordnung in eine von drei Gefährdungsstufen an:
- Geringe Gefährdung: Von einer geringen Gefährdung spricht man, wenn die Gefahren kein Lebensrisiko verursachen. Es ist davon auszugehen, dass die betroffene Person bei einem Arbeitsunfall handlungsfähig bleibt und selbst Hilfe holen kann (z.B. bei leichten Schnittverletzungen).
- Erhöhte Gefährdung: Erhöhte Gefährdungen können bei einem Unfall erhebliche Verletzungen hervorrufen. Man geht aber davon aus, dass die Person noch eingeschränkt handlungsfähig ist. Erhöhte Gefährdungen ergeben sich im Zusammenhang mit Brand- und Explosionsgefahren, Laserstrahlung oder Maschinen mit Einzug.
- Kritische Gefährdung: Kritische Gefährdungen können bei einem Unfall sehr schwere Verletzungen verursachen. Die Folgen sind oft so gravierend, dass der Verunfallte seine Handlungsfähigkeit verliert. Deshalb ist Alleinarbeit bei kritischen Gefährdungen nicht erlaubt. In diese Kategorie fallen Arbeiten mit Absturzgefahr, in Silos, engen Räumen oder in umschlossenen Räumen mit erschwerten Fluchtbedingungen.
Anhand des festgestellten Gefahrenpotentials muss der Unternehmer geeignete Maßnahmen zur Überwachung festlegen. Dabei kann es sich um technische und/ oder organisatorische Schutzmaßnahmen handeln.
Technische Schutzmaßnahmen: Notsignal-Systeme
Zum Arbeitsschutz für Arbeitnehmern in Alleinarbeit ist es wichtig, dass diese im Notfall schnell Hilfe anfordern können. Zu diesem Zweck sollten diese jederzeit telefonisch erreichbar sein. Bei stationären Arbeitsplätzen gibt ein spezieller Notschalter, der sich bei Gefahr sofort bedienen lässt, zusätzliche Sicherheit.
Liegt ein erhöhtes Gefährdungspotential vor, sind aufwendigere Notsignal-Systeme zu installieren. Das kann z.B. ein Überwachungssystem sein, das automatisch Alarm auslöst, wenn ein Mitarbeiter sich längere Zeit nicht mehr bewegt hat oder am Boden liegt.
Auch die Sicherheitsfahrschaltung in den deutschen Eisenbahnfahrzeugen fällt in diese Kategorie. Dabei muss der Triebfahrzeugführer das Bedienelement nach 30 Sekunden kurz loslassen, um anzuzeigen, dass er sich noch wachsam auf seinem Führerstand befindet. Bleibt diese Aktion auch nach mehrfacher Warnung des Systems aus, wird das Fahrzeug automatisch über eine Zwangsbremsung zum Stillstand gebracht.
Ohne die Kooperation der Mitarbeiter kann das beste Meldesystem nicht funktionieren. Schulen Sie Ihre Mitarbeiter im Rahmen einer Unterweisung im Umgang mit diesem und fassen Sie die wichtigsten Informationen in einer Betriebsanweisung zusammen.
Geeignete Personen festlegen
Vergessen Sie nicht, dass Sie nur solche Mitarbeiter alleine arbeiten lassen können, die dafür auch wirklich geeignet sind. Personen, bei denen die Alleinarbeit aufgrund ihrer individuellen Befindlichkeit oder Unerfahrenheit ein Risiko darstellen würde, sind:
- Schwangere Frauen
- Jugendliche
- Mitarbeiter mit erhöhten Gesundheitsrisiken, z.B. nach einem Schlaganfall
- Mitarbeiter mit diagnostizierter oder vermuteter psychischer Erkrankung.
Auch labile, ängstliche Personen sollten nicht in Alleinarbeit tätig werden. Die Angst vor Isoliertheit und die Sorge darüber, plötzlich auftretenden Gefahren ganz alleine begegnen zu müssen, belasten diese so sehr, dass an normales Arbeit nicht zu denken ist. Das zeigt, dass Sie auch psychische Belastungen unbedingt in Ihre Gefährdungsbeurteilung einbeziehen sollten. Im Zweifel können Sie die Eignung einer Person durch den Betriebsarzt feststellen lassen.
RISK-Project: Auch bei Alleinarbeit immer an Ihrer Seite
RISK-Project steht für effizienten und wirkungsvollen Arbeitsschutz in allen Branchen und Tätigkeitsbereichen. So auch bei Alleinarbeit. Die Software unterstützt Sie bei der rechtssicheren Erstellung der Gefährdungsbeurteilung und der Unterweisung Ihrer Mitarbeiter zum Umgang mit den eingesetzten Meldesystemen. Auch die Betriebsanweisung können Sie direkt in der Software erstellen. Wählen Sie dazu einfach aus einer der zahlreichen Mustervorlagen oder erstellen Sie Ihre Betriebsanweisung in wenigen Schritten selbst. So gehen Sie sicher, dass auch bei Alleinarbeit stets der passende Arbeitsschutz gewährleistet wird.
Gerne legen wir Ihnen einen kostenlosen Testzugang an, damit Sie sich in Ruhe umschauen und selbst ein Bild von RISK-Project machen können. Natürlich können Sie uns bei Fragen und Problemen auch jederzeit direkt kontaktieren – telefonisch, per Mail oder über unser Kontaktformular. Das Team der RMS GmbH freut sich auf Sie!