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Arbeitsschutz auf der Baustelle
Arbeitsschutz

Arbeitsschutz auf der Baustelle

Die Arbeit auf einer Baustelle kann große Risiken für die Arbeiterschaft bergen. Abstürze, ungesicherte Gruben und der fahrlässige Umgang mit elektrischem Strom haben in der Vergangenheit immer wieder zu schweren Arbeitsunfällen auf Baustellen geführt. Zwar ist eine absolute Sicherheit bei der Arbeit auf Baustellen schwer realisierbar, die Umsetzung einiger Richtlinien und die Einhaltung von Sicherheitsstandards können die Gefahren jedoch deutlich minimieren. Wir haben für Sie die wichtigsten Sicherheitsrisiken und entsprechende Schutzvorkehrungen zusammengefasst.

Inhaltsverzeichnis

  1. Gefahrenquellen auf der Baustelle
  2. Die häufigsten Unfallarten
  3. Arbeitsschutz auf der Baustelle: Rechtliche Vorschriften
  4. Wer ist für den Arbeitsschutz auf der Baustelle verantwortlich?
  5. Gefährdungsbeurteilung erstellen
  6. Arbeitsschutz auf der Baustelle mit RISK-Project

Gefahrenquellen auf der Baustelle

Mehr als die Hälfte aller schweren Arbeitsunfälle ereignen sich auf Baustellen. Die besonderen Gefahrensituationen in diesem speziellen Arbeitsumfeld ergeben sich zum Beispiel aus schwierigen Witterungsverhältnissen bei der Arbeit im Freien, Termindruck und dem Anpassungsdruck an ständig wechselnde technologische Arbeitsgeräte. Die Arbeiter auf den Baustellen sehen sich zudem Gefahrenquellen wie herabstürzenden Gegenständen und Werkzeugen, Brand- und Explosionsrisiken, der teilweise ungesicherten Arbeit mit elektrischem Strom oder dem Absturz der eigenen Person ausgesetzt. Darüber hinaus kann eine unkoordinierte Zusammenarbeit von Mitarbeitern verschiedener Arbeitgeber zu Schwierigkeiten führen. Hier können die Tools zum Fremdfirmenmanagement von RISK-Project Abhilfe schaffen.

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Die häufigsten Unfallarten

Zu den häufigsten Unfallarten, die sich aus den Gefahrenquellen ergeben, gehören Abstürze, Rutschunfälle auf schmierigen Substanzen, Schlagverletzungen, Verbrennungen, Verätzungen und Fußverletzungen. Auch Unfälle mit Fahrzeugen an schlecht organisierten Baustellenein- und Ausfahrten gehören zu den typischen Unfallarten.

Arbeitsschutz auf der Baustelle: Rechtliche Vorschriften

Um den Arbeitsschutz auf der Baustelle zu gewährleisten, müssen verschiedene rechtliche Vorschriften Beachtung finden. Das sind insbesondere:

  • Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG): regelt alle grundlegenden Arbeitsschutzpflichten des Arbeitgebers sowie die Rechte und Pflichten der Beschäftigten;
  • Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV): legt fest, was Arbeitgeber beim Errichten und Betreiben von Arbeitsstätten hinsichtlich Arbeits- und Gesundheitsschutz zu beachten haben;
  • Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV): enthält die gesetzlichen Grundlagen zur Verwendung von Arbeitsmitteln.

Während diese Werke allgemeingültig sind und auch in Branchen fernab des Bauwesens Bestand haben, existieren darüber hinaus Regelwerke, die sich speziell mit dem Arbeitsschutz auf der Baustelle beschäftigen. Konkret sind das:

  • Die Baustellenverordnung (BauStellV): dient der Verbesserung von Arbeits- und Gesundheitsschutz auf Baustellen;
  • Die Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB): von der BAuA veröffentlichte Dokumente, welche der Konkretisierung der Arbeitsschutzvorschriften auf Baustellen dienen. Darin werden u.a. konkrete Anforderungen an den SiGe-Plan formuliert.
Arbeitsschutz auf der Baustelle

Auf der Baustelle sind die Beschäftigten einer besonders hohen Unfallgefahr ausgesetzt.

Wer ist für den Arbeitsschutz auf der Baustelle verantwortlich?

Die Verantwortung für den Arbeitsschutz trägt in der Regel immer der Arbeitgeber. Auf der Baustelle ist die Situation jedoch viel komplexer, da hier häufig auch Arbeitskräfte verschiedener Unternehmen tätig werden. So liegt die Verantwortung für den Arbeitsschutz auf der Baustelle meist nicht bei nur einer Person, sondern bei verschiedenen Verantwortlichen. Nach BauStellV sind das der Architekt, der Bauleiter, der Bauherr, der Koordinator sowie die Unternehmer gemeinsam mit ihren Sicherheitsfachkräften. Letztere beraten den Unternehmer zu sämtlichen Arbeitsschutzfragen bei der Einrichtung der Arbeitsstätte, der Organisation von Arbeitsabläufen sowie der Bereitstellung von Arbeitsmitteln und Schutzausrüstungen.

Kommen Beschäftigte aus verschiedenen Unternehmen auf der Baustelle zusammen, ist zusätzlich ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (kurz: SiGeKo) zu bestellen. Dieser ist bereits in der Planungsphase, später aber auch in der Ausführungsphase für die Sicherstellung einer möglichst sicheren und gesunderhaltenden Arbeitsumgebung verantwortlich.

Gefährdungsbeurteilung erstellen

Natürlich lassen sich die Unfallgefahren auf Baustellen nicht gänzlich beseitigen. Es gibt aber dennoch eine Reihe von Sicherheitsmaßnahmen, die dazu beitragen, die mit der Arbeit auf der Baustelle verbundenen Gesundheitsgefahren und Sicherheitsrisiken auf ein Minimum zu beschränken.

Eines der wichtigsten Instrumente stellt in diesem Zusammenhang die Gefährdungsbeurteilung dar. §5 ArbSchG legt fest, dass der Arbeitgeber mögliche Gefährdungen der Beschäftigten zu ermitteln hat. Im Anschluss gilt es zu beurteilen, welche Arbeitsschutzmaßnahmen erforderlich sind, um die jeweilige Gefährdung zu minimieren. Auf einer Baustelle können zu diesen Maßnahmen beispielsweise die Bereitstellung geeigneter Arbeitsmittel sowie die Optimierung von Arbeitsabläufen und damit einhergehend die Unterweisung der Beschäftigten gehören.

Arbeitsschutz Auf Der Baustelle 2

Um die Unfallgefahren auf einer Baustelle zu ermitteln, ist die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung vonnöten.

Arbeitsschutz auf der Baustelle mit RISK-Project

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