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StVO auf dem Firmengelände: Was gilt wo?
Arbeitsschutz

Gabelstaplerfahrer Klaus hat uns allen gezeigt, wie es nicht geht. Doch wie geht es? Wie sind die Regeln für Fahrzeuge auf einem Firmengelände? Gilt hier rechts vor links oder ist die gesamte Straßenverkehrsordnung außer Kraft gesetzt? Auf einem Firmengelände gilt tatsächlich erst einmal nicht die übliche StVO, es sei denn, der Besitzer des Geländes hat dies explizit vorgeschrieben. Um dies zu tun, müssen Sie als Arbeitgeber jedoch einige Besonderheiten beachten.

StVO 1

Gabelstapler sind komplizierte Fahrzeuge, die mit Vorsicht bedient werden müssen. Sowohl das Be- und Entladen als auch die Teilnahme am Verkehr müssen gelernt sein.

Gabelstaplerfahrer Klaus – wer ist das überhaupt?

Ihn kennen vermutlich die meisten, aber eben doch nicht jeder. Gabelstaplerfahrer Klaus ist die Ikone in Bezug auf den sicheren Umgang mit Betriebsfahrzeugen. Für diese Aufgabe fungiert er in diversen Kurzfilmen als Negativbeispiel und zeigt, was alles schieflaufen kann, wenn man sich nicht an die gelernten Vorschriften hält. Diese Vorschriften betreffen zwar insbesondere den Umgang mit einem Gabelstapler, doch auch auf das korrekte Verhalten im Straßenverkehr wird kurz hingewiesen.

Ob mit Gabelstapler, Lkw, Pkw oder anderen Fahrzeugen, auf einem Firmengelände können schnell mal Unfälle passieren. Liegt das daran, dass dort die allgemeine StVO außer Acht gelassen wird? Denn grundsätzlich gilt, dass auf Betriebsgeländen die StVO nicht mehr gültig ist. Der Eigentümer des Geländes – hierbei handelt es sich meist auch um den Arbeitgeber – ist selbst verantwortlich für die Aufstellung von Sicherheits- und Verkehrsvorschriften.

Beziehen Sie die Gefahren im Verkehr unbedingt in Ihre Gefährdungsbeurteilung mit ein.

Die Software von RISK-Project macht es Ihnen so einfach wie möglich!

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Betriebsgelände und die Beschilderung der Vorschriften

Um die individuellen Verkehrsregeln durchzusetzen, müssen Sie als Arbeitgeber jedoch ein paar Dinge beachten. Außer Acht lassen dürfen Sie die Verkehrsregeln auf keinen Fall. Die Sicherheit im betrieblichen Straßenverkehr fällt nämlich unter den Aspekt der allgemeinen Arbeitssicherheit und ist deshalb Aufgabe des Arbeitgebers.

So sollte neben einem Schild, das auf die auf dem Firmengelände geltende allgemeine StVO hinweist, ebenfalls eine Betriebsanweisung vorzufinden sein, in der die Vorschriften festgehalten sind. Zusätzlich zu solch einer Betriebsanweisung muss immer auch eine Unterweisung vollzogen werden, die alle Arbeitnehmer nochmals ausführlich zu den geltenden Richtlinien aufklärt und Raum für Fragen gibt.

Bei der Aufstellung der Betriebsanweisung sowie der allgemeinen Verkehrsregeln auf dem Firmengelände ist die Beratung durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit von Vorteil. Da diese gesetzlich ohnehin für jeden Betrieb mit mindestens einem Mitarbeiter vorgeschrieben wird, ist deren Beschäftigung nicht optional. Als Arbeitgeber haben Sie jedoch die Wahl, ob Sie für diesen Job eine externe FaSi bestellen möchten oder im Betrieb eine interne FaSi ausbilden lassen.

Der Fachkraft für Arbeitssicherheit kommt grundsätzlich nur eine beratende Funktion zu, weshalb es der Arbeitgeber ist, der hauptverantwortlich für die Erstellung einer Betriebsanweisung ist. Um eine vollständige Betriebsanweisung erstellen zu können, sollten Sie zunächst eine Gefährdungsbeurteilung vornehmen. Im Rahmen dieser Gefährdungsbeurteilung sind alle potentiellen Gefahren am Arbeitsplatz zu ermitteln und geeignete Gegenmaßnahmen zu entwickeln. Dabei sollten Sie auch die Risiken, die mit dem Bewegen von Fahrzeugen auf dem Betriebsgelände einhergehen, in Betracht ziehen.

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Eine Betriebsanweisung und Gefährdungsbeurteilung erstellen

Sowohl bei der Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung als auch bei der Betriebsanweisung kann Ihnen die Software RISK-Project behilflich sein. Mit zahlreichen Mustervorlagen, Piktogrammen und individuellen Anpassungsmöglichkeiten eignet sie sich ideal für die Organisation Ihres Betriebs und die Wahrung der Sicherheit Ihrer Beschäftigten.

Die Bedienung der Software ist äußerst benutzerfreundlich und intuitiv. Diese lässt sich problemlos erweitern, in Kategorien einteilen und bietet zusätzliche Besonderheiten wie die Erstellung eines Gefahrstoffkatasters.

Erstellen Sie Ihre Betriebsanweisung direkt in der Software und drucken Sie diese im Anschluss schnell und bequem aus, um sie direkt an Ihre Mitarbeitenden verteilen und im Betrieb aushängen zu können. Wichtig ist hierbei jedoch, dass dies in Kombination mit einer Unterweisung geschieht.

StVO 3

Gilt hier rechts vor links? Worauf Verkehrsteilnehmer in einem solchen Moment Acht geben müssen, um Unfälle zu vermeiden, muss deutlich kommuniziert worden sein.

 

Verkehrstüchtigkeit (nicht) zugelassener Fahrzeuge

In Ihrem Betrieb dürfen sich grundsätzlich auch nicht zugelassene Fahrzeuge befinden und bewegt werden. Das Verbot, ein nicht zugelassenes Fahrzeug zu fahren, ist durch das Außerkrafttreten der StVO ebenfalls obsolet geworden. Das heißt trotzdem noch, dass Sie sich als Arbeitgeber um die Verkehrstüchtigkeit Ihrer Fahrzeuge kümmern müssen. Gemäß der DGUV Vorschrift 70 §57 muss jedes Fahrzeug mindestens einmal jährlich – bei Bedarf selbstverständlich früher – vom Arbeitgeber auf seine Verkehrstüchtigkeit hin überprüft werden.

In Ihrer Gefährdungsbeurteilung sollten Sie außerdem die Gefahr bedenken, die dadurch entsteht, dass Ihre Arbeitnehmer die Grenzen des Betriebsgeländes womöglich nicht genau kennen. In dem Moment, in dem ein Arbeitnehmer vom Gelände fährt, gilt automatisch wieder die allgemeine StVO – auch dann, wenn das Fahrzeug nur für ein paar hundert Meter das Gelände verlässt.

Achten Sie außerdem darauf, dass nur diejenigen Personen, die dazu befugt sind, die entsprechende Fahrzeuge bedienen und sich jeder darüber im Klaren ist, wo seine Befugnisse beginnen und wo sie enden.

Mit RISK-Project sicher durch den Straßenverkehr

Ganz gleich, um welchen Betrieb es sich handelt, Gefahren lauern überall. Die Verantwortung des Arbeitgebers, diese auszumachen und bestmöglich zu minimieren, ist deshalb nicht zu unterschätzen. Auch wenn Ihnen eine FaSi beratend zur Seite stehen kann, müssen Sie weiterhin einen Überblick behalten. Die Software von RISK-Project hilft Ihnen dabei.

Durch die zahlreichen Mustervorlagen sowie die anschaulichen Erklärungen und Eingabehilfen ist RISK-Project äußerst einfach und intuitiv in der Bedienung. Auch können Sie Ihre Dokumente von überall aufrufen und bearbeiten, da die Software webbasiert ist. Starten Sie noch heute Ihre kostenlosen Testphase! Natürlich dürfen Sie uns auch gerne persönlich kontaktieren, wenn Sie noch Fragen zu RISK-Project haben. Wir freuen uns auf Sie!

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