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Umgang mit Altmaschinen
Wartung und Prüfwesen

Altmaschinen sicher weiter betreiben

Maschinen sind in der Anschaffung meist sehr teuer, so dass es sich in den seltensten Fällen lohnt, diese sofort zu ersetzen, wenn modernere Technik auf den Markt kommt. So finden sich in Unternehmen oft noch Werkzeugmaschinen, die teilweise über 20 Jahre alt sind. Sicherheitsstandards ändern sich jedoch fortwährend und ob eine Altmaschine diesen noch entspricht, ist häufig nicht ohne weiteres zu beurteilen und muss geprüft werden.

Greift in diesen Fällen der Bestandsschutz oder muss womöglich doch ein neues Gerät her? Was Sie im Umgang mit Altmaschinen wissen müssen und wie Sie mit Unterstützung von RISK-Project sicher Altmaschinen weiter betreiben können, haben wir für Sie zusammengetragen.

Führen Sie eine Gefährdungsbeurteilung Ihrer Altmaschinen mit RISK-Project durch.

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Beachten Sie die aktuellen Sicherheitsvorschriften

In der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist festgelegt, dass grundsätzlich nur an Maschinen gearbeitet werden darf, an denen nach dem Stand der Technik bei bestimmungsgemäßer Benutzung Sicherheit und Gesundheitsschutz des betreibenden Personals gewährleistet sind.

Bei Maschinen  mit CE-Kennzeichnung kann davon ausgegangen werden, dass diese den Anforderungen entsprechen, insofern sie keinen nachträglichen Veränderungen vom Anwender unterzogen wurden.

Anders sieht es bei Altmaschinen aus, die vor dem 1. Januar 1995 in Verkehr gebracht wurden: Da bei diesen die CE-Zertifizierung fehlt, ist nicht zwangsläufig sichergestellt, dass sie den aktuellen Sicherheitsvorschriften genügen. Je älter die Maschine ist, desto größer ist auch die Gefahr, dass sie Mängel in puncto Sicherheit aufweist.

Der Maschinenraum eines U-Boots

Nicht unbedingt ein geläufiger Arbeitsplatz, aber ein gutes Beispiel: Der Maschinenraum eines U-Boots ist vor 1992 in Betrieb genommen worden, ist aber dennoch funktionstüchtig und kann weiter betrieben werden.

Altmaschinen weiter betreiben: Lassen Sie eine Gefährdungsbeurteilung durchführen

Eine Gefährdungsbeurteilung ist in diesem Fall unerlässlich, um individuell beurteilen zu können, ob die Verwendung einer Maschine unter den konkreten Einsatzbedingungen sicher oder mit Risiken verbunden ist. Im Rahmen dessen wird analysiert, ob zusätzliche betriebliche Schutzmaßnahmen ergriffen werden müssen. Das kann die Anbringung bestimmter Sicherheitseinrichtungen beinhalten, beispielsweise die Installation eines gut sichtbaren und schnell zu erreichenden Not-Halt-Knopfs, falls dieser nicht bereits vorhanden sein sollte.

Generell wird auf eine sichere Bedienung Wert gelegt. ‚Lässt sich die Maschine nur bei gezielter Betätigung starten?‘ und ‚Sind die Schneideblätter mit einem Schutzblech versehen?‘ sind Fragen, die in diesem Kontext gestellt werden könnten.

Auch Faktoren wie die Freisetzung von Gefahrstoffen und eventuelle Brand- und Explosionsgefahr werden im Zuge dessen berücksichtigt. Hierbei haben technische Maßnahmen immer Vorrang gegenüber organisatorischen (z.B. Betriebsanweisung) und personenbezogenen (z.B. Schutzkleidung) Schutzmaßnahmen, wobei die Verwendung persönlicher Schutzausrüstung für alle Beschäftigten auf das erforderliche Minimum zu beschränken ist.

Sehen Sie vom Bestandsschutz ab

Von einem Bestandsschutz für Altmaschinen kann somit keine Rede sein. Gleichzeitig müssen aber auch nicht die Standards einer CE-konformen Maschine erreicht werden. Entspricht die Altmaschine den in der BetrSichV festgelegten Sicherheitsvorschriften, kann auf eine nachträgliche CE-Kennzeichnung verzichtet werden. Dies ist gerade deshalb erfreulich, da sich das Durchlaufen des EG-Konformitätsbewertungsverfahrens bei Altmaschinen aufgrund fehlender Nachrüstbarkeit und wirtschaftlicher Härte oft problematisch gestaltet.

Ein verantwortungsbewusster Arbeitgeber sollte sich vom Irrglauben eines Bestandsschutzes bei Altmaschinen verabschieden und stattdessen im Rahmen einer von fachkundigem Personal durchgeführten Gefährdungsbeurteilung entscheiden, ob an seiner Altmaschine Nachrüstungen durchgeführt werden müssen oder diese zum Wohle seiner Mitarbeiter vielleicht doch einmal durch ein neues Modell ausgetauscht werden sollte, wenn die in der BetrSichV festgelegten Sicherheitsvorschriften nicht länger eingehalten werden können.

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Altmaschinen sicher weiter betreiben mit RISK-Project

Die Gefährdungsbeurteilung Ihrer Altmaschinen erstellen Sie schnell, einfach und rechtssicher mit RISK-Project. Dokumentieren Sie diese direkt in der Software und aktualisieren Sie sie bei Bedarf in nur wenigen Klicks. Auch Betriebsanweisungen erstellen Sie mit der intuitiven Arbeitsschutz Software schnell und problemlos.

Darüber hinaus könnte das Zusatzmodul Servo-Wartung und Prüfwesen ebenfalls interessant für Sie sein, wenn Sie in Ihrem Betrieb mit Maschinen arbeiten. Damit verwalten und dokumentieren Sie die Prüfung Ihrer Betriebsmittel zuverlässig und sicher direkt in der Software. So wird die Betriebsmittelprüfung zum Kinderspiel.

Sie sind noch nicht überzeugt? Dann kontaktieren Sie uns. Wir legen Ihnen gerne einen kostenlosen Testzugang an, mit dem Sie RISK-Project 30 Tage lang auf Herz und Nieren prüfen können. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!

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