Was man beim Arbeiten auf Leitern beachten sollte
Der Umgang mit Leitern ist den meisten Menschen vertraut. Wenn eine Glühbirne gewechselt werden muss, die Staubschicht auf den Küchenschränken ungeahnte Ausmaße angenommen hat oder der Federball auf dem Garagendach liegen geblieben ist, wird die Leiter aus dem Keller geholt. Dass der Einsatz dieses Hilfsgeräts aber nicht ungefährlich ist, ist vielen Menschen nicht gegenwärtig. Besonders brisant ist das, wenn die Leiter nicht im Privatgebrauch, sondern als Zugang zu einem hoch gelegenen Arbeitsplatz genutzt wird. Dann müssen sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber vorsichtig sein. Was man beim Arbeiten auf Leitern beachten muss und welche gesetzlichen Vorschriften gelten, haben wir in diesem Beitrag für Sie zusammengefasst.
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Im Zeitraum von 2009 bis 2016 wurden der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin 423 Fälle bekannt, in denen Arbeitnehmer durch einen Absturzunfall zu Tode kamen – 59 davon stürzten von einer Leiter oder einem Tritt.
Nicht ohne Grund sind Vorgaben zum Arbeiten auf Leitern in verschiedenen rechtlichen Vorschriften fest verankert. Relevante Hinweise finden sich insbesondere in den folgenden Gesetzestexten:
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
- Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) 2121
- Verschiedene DIN-Normen, insbesondere die DIN EN 131
Wann ist das Arbeiten auf Leitern zulässig?
Da das Arbeiten auf Leitern so gefährlich ist, schreibt die Betriebssicherheitsverordnung ausdrücklich vor, dass man eine Leiter nur dann nutzen darf, wenn
- ein anderes, sichereres Arbeitsmittel in der jeweiligen Situation nicht sinnvoll einsetzbar ist;
- davon nur eine geringe Gefährdung ausgeht und die Benutzung von geringer Dauer
Bauliche Gegebenheiten, die den Einsatz einer Leiter rechtfertigen, sind z.B. enge Treppenhäuser, beengte Räume und Zugänge zu Dächern, da Gerüste oder Hubarbeitsbühnen in diesen Fällen meist nicht aufgestellt werden können.
Beispiele für kurzzeitige Arbeiten geringen Umfangs, für die der Einsatz einer Leiter angemessen sein kann, sind Wartungs- und Inspektionsarbeiten, Anstrich- und Reinigungsarbeiten oder das Anbringen kleiner Schilder.
Sicherer Umgang mit Leitern: Diese Voraussetzungen müssen gegeben sein
Ob die Arbeit auf Leitern grundsätzlich als sicher eingestuft werden kann, gilt es im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung zu klären. Dabei sollten insbesondere auch die Vorgaben der TRBS 2121 Beachtung finden. Hier finden sich detaillierte Angaben zu Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, damit das Arbeiten auf Leitern zulässig ist. Die wichtigsten Punkte:
- Der Standplatz des Arbeiters auf der Leiter darf nicht mehr als 5 m über der Aufstellfläche
- Es muss gewährleistet sein, dass der Beschäftigte mit beiden Füßen auf einer Sprosse stehen kann.
- Die Verwendung von Leitern als hochgelegener Arbeitsplatz ist nur bis zu einer Höhe von 2 m dauerhaft zulässig. Bei einer Höhe zwischen 2 und 5 m ist die Arbeit auf der Leiter auf maximal zwei Stunden pro Arbeitsschicht zu beschränken.
Arbeiten auf Leitern: So geht es nach der Gefährdungsbeurteilung weiter
Wenn sich im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ergeben hat, dass der Einsatz einer Leiter in einer spezifischen Arbeitssituation grundsätzlich zulässig ist, ist die Arbeit jedoch noch nicht getan. Neben der Entscheidung, ob der Einsatz der Leiter vertretbar ist, ergeben sich für den Arbeitgeber weitere Pflichten. So darf er nur Leitern zur Verfügung stellen, die nach ihrer Bauart für den jeweiligen Einsatz geeignet und sicher sind. Darüber hinaus muss er sicherstellen, dass die Leitern nicht defekt sind und regelmäßig gewartet werden.
Auch den sicheren Umgang Ihrer Beschäftigten mit der Leiter müssen Sie sicherstellen. Dazu sind regelmäßige Unterweisungen erforderlich. Führen Sie diese am besten auf Basis der Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung sowie der Benutzungsanleitung, die Sie über den Hersteller beziehen, durch.
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