Gefahr oder Gefährdung – Arbeitsschutz richtig verstehen
Nach §9 des Arbeitsschutzgesetzes ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Sicherheit seiner Arbeitnehmer zu gewährleisten. Die richtige Einschätzung der Gefährdungslage kann entscheidend sein, damit die notwendigen Maßnahmen zum Schutze Ihres Unternehmens und Ihrer Mitarbeiter rechtzeitig getroffen werden. In diesem Kontext werden die beiden Begriffe Gefahr und Gefährdung häufig synonym verwendet. Dabei muss hier aus arbeitsschutzrechtlicher Sicht klar unterschieden werden.
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Jetzt kostenlos testenGefahr oder Gefährdung – Wo liegt der Unterschied?
Von einer Gefährdungssituation ist die Rede, wenn lediglich die Möglichkeit besteht, dass ein Gesundheitsschaden des Arbeitnehmers eintritt. Das bedeutet, es liegt noch keine akute Gefährdungslage vor, aber sie könnte aufgrund mangelnder Schutzmaßnahmen jederzeit eintreten. Von einer Gefahr sprechen wir, wenn die Wahrscheinlichkeit, dass es zu einem Arbeitsunfall kommt, unerträglich hoch ist. Sie fällt damit nicht mehr in den Fall des allgemeinen Grenzrisikos, dass in jedem Arbeitsverhältnis vorliegt. Eine Gefährdung im Sinne des Arbeitsschutzgesetzes tritt folglich schon früher ein als eine Gefahr.
Diese Schutzmaßnahmen sollten Sie beachten
Um es gar nicht erst zu einer Gefährdungssituation kommen zu lassen, ganz zu schweigen von einer tatsächlichen Gefahr, sollten einige der folgenden Schutzmaßnahmen getroffen werden. Eine Risikobewertung ist eine Möglichkeit. Sie hat den Zweck, bestehende Gefährdungen am Arbeitsplatz, zum Beispiel Sturzgefahr auf Baustellen, zu lokalisieren und Lösungen zu erarbeiten, wie man diesen entgegenwirken kann.
Des Weiteren ist Aktualität von großer Bedeutung. Das bedeutet, es müssen regelmäßige Kontrollen durchgeführt werden, um die Aktualität der Sicherheitsmaßnahmen vor Ort zu gewährleisten. Als letztes ist Mitarbeiterschutz wichtig. Sind alle Mitarbeiter mit den Sicherheitsmaßnahmen des Firmengebäudes oder der Baustelle vertraut? Wissen sie, wo sich Notausgänge oder Feuerlöscher befinden?
Jeder Arbeitgeber trägt die Pflicht, seine Mitarbeiter mit den Sicherheitsvorkehrungen vertraut zu machen, um Risiken eliminieren zu können. Arbeitsplätze mit einer besonderen Gefährdungslage dürfen darüber hinaus nur von Mitarbeitern betreten werden, die genaue Anweisungen bezüglich der Gefahrenlage erhalten haben. Die Kontrolle über die Einhaltung dieser Regeln liegt im Interesse aller Beteiligten.
Mithilfe unserer Arbeitsschutz-Software ist es kinderleicht, Gefährdungsbeurteilungen, Gebäudepläne und viele weitere Dokumente zum Schutze des Unternehmens zu erstellen. Kontaktieren Sie uns gerne, wenn Sie sich für RISK-Project interessieren. Wir legen Ihnen dann einen kostenlosen Testzugang für 30 Tage an.
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Kontakt aufnehmenWas tun im Ernstfall?
Sollte es dennoch zu einer unmittelbaren Gefahr kommen, müssen die Beschäftigten in der Lage sein, sofortige Gegenmaßnahmen einzuleiten, um sich oder andere Personen zu schützen. Es wird empfohlen, Gefahrensituationen nachzuspielen, damit im Ernstfall schnell, effektiv und richtig gehandelt werden kann. So kann der Arbeitsschutz der Mitarbeiter bestmöglich gewährleistet werden. Auch hierfür bieten wir Ihnen Dienstleistungen – kontaktieren Sie uns gerne!