Technischer und Sozialer Arbeitsschutz
Ob Unfallprävention oder Gesundheitsvorsorge – es gibt verschiedene Möglichkeiten, um den Arbeitsschutz in einem Betrieb zu gewährleisten. Dabei geht es stets darum, Gefahren zu minimieren und unnötige Risiken zu beseitigen. Neben den gesetzlich geregelten Vorgaben, die jeder Arbeitgeber einzuhalten hat, gibt es noch eine Menge Möglichkeiten, das Spektrum auszuweiten und einen umfassenderen Schutz der Mitarbeiter zu gewährleisten. Wir haben uns für Sie angeschaut, welche Arten von Arbeitsschutz es gibt und was Sie dabei berücksichtigen sollten.
Technischer Arbeitsschutz
Der technische Arbeitsschutz umfasst im Grunde das, was den meisten Laien als erstes zum Thema „Arbeitsschutz“ einfallen dürfte. Schutzbekleidung, Gerätesicherheit und Sicherheitsunterweisungen sind nur die gängigsten Begriffe, wenn es darum geht Unfällen und Krankheiten im Betrieb vorzubeugen. In der Regel wird Schutzbekleidung vom Betrieb zur Verfügung gestellt und muss nicht selbst von den Mitarbeitern angeschafft werden. Andere Utensilien wiederum fallen unter die Kategorie „Berufsbekleidung“ und müssen daher nicht zwangsläufig vom Betrieb gestellt werden. Trotzdem ist die Arbeitskleidung und das Tragen der Schutzkleidung im Betrieb Pflicht und erfordert entsprechende Unterweisungen der Mitarbeiter. Bei Unfällen durch Fahrlässigkeit kann sogar der Betrieb verantwortlich gemacht werden – es ist also im Interesse aller Beteiligten die Umsetzung des technischen Arbeitsschutzes zu gewährleisten.
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Sozialer Arbeitsschutz
Beim sozialen Arbeitsschutz steht der Mensch im Mittelpunkt. Gesetzlich ist dieser im Rahmen mehrerer Gesetze bezüglich Jugendschutzes und Mutterschutzes verankert, aber auch durch Gesetze zum Schutz körperlich benachteiligter Personen vor spezifischen Gefahren. Auch die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes fällt unter den sozialen Arbeitsschutz. Ziel ist es, die langfristige Gesundheit der Mitarbeiter zu gewährleisten sowie deren Rechte am Arbeitsplatz zu sichern, beispielsweise durch gesetzlich bedingten Kündigungsschutz. Auch das Einhalten von Pausen sowie die Arbeitszeitregelung fallen unter den Sozialen Arbeitsschutz.
Außergesetzliche Maßnahmen ergreifen
Die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben ist eine Sache. Jedoch umfassen diese nur ein Minimum dessen, was man als Arbeitgeber für die Gesundheit seiner Mitarbeiter tun kann. Es gibt viele Möglichkeiten, seine Angestellten auch über die gesetzlichen Normen hinaus auf eventuelle Gefahrenquellen hinzuweisen und optimalen betrieblichen Gesundheitsschutz zu leisten. Hierzu empfehlen wir Ihnen auch noch einmal unsere vorangegangenen Artikel zu Arbeitssicherheit und betrieblicher Gesundheitsförderung.
Schulungen sind beispielsweise eine gute Möglichkeit, um Mitarbeiter über die gängigen Schutzunterweisungen hinaus fortzubilden. Insbesondere bei der betrieblichen Gesundheitsförderung gibt es nur wenige gesetzliche Vorgaben und umso mehr Möglichkeiten, als Betrieb aktiv tätig zu werden. Überlegen Sie sich also, ob Sie nur die rechtlichen Grundsätze einhalten oder auch darüber hinaus zum Arbeitsschutz in Ihrem Betrieb beitragen wollen. Schließlich profitieren davon nicht nur Ihre Mitarbeiter, sondern auch Ihr Betrieb.
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